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handbuch zum deutschen und europäischen bankrecht (2009)

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Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht
Zweite Auflage
“This page left intentionally blank.”
Peter Derleder · Kai-Oliver Knops
Heinz Georg Bamberger
Herausgeber
Handbuch
zum deutschen
und europäischen
Bankrecht
Zweite Auflage
123
Professor Dr. Peter Derleder
Universität Bremen
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Zivilprozessrecht,
Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Bibliothekstraße 1
28359 Bremen
Dr. Heinz Georg Bamberger
Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Professor Dr. Kai-Oliver Knops
Universität Hamburg
Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht
insbes. Bank-, Kapitalmarkt-
und Verbraucherrecht
Von-Melle-Park 9
20146 Hamburg


ISBN 978-3-540-76644-5 e-ISBN 978-3-540-76645-2
DOI 10.1007/978-3-540-76645-2
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Gedruckt auf säurefreiem Papier
987654321
springer.de
,
Vorwort zur 2. Auflage V
Vorwort zur 2. Auflage
Das Bankvertragsrecht ist ein Rechtsgebiet voller Singularitäten. Im Zeitpunkt der großen
Kodifikation des Zivilrechts in Deutschland vollzog sich gerade der Übergang von einer
Agrar- in eine Industriegesellschaft. Das Finanzkapital wurde erst gut zwei Jahrzehnte

später zum Zentrum der gesellschaftstheoretischen Reflexion (Rudolf Hilferding). Der
kleine Mann, wie der Konsument noch lange Zeit hieß, genoss um 1900 Kredit nur beim
Anschreibenlassen und konnte, wenn er es bis zum Hausbau schaffte, allenfalls unter das
Regiment eines (oft lebenslangen) Grundpfandkredits gelangen. Mittelstand und Groß-
unternehmen kämpften dagegen um Kredite mit individuellem Zuschnitt. Auch der Spe-
kulant war weitgehend auf die Aktie verwiesen, deren Statut immerhin die großen Krisen
der Gründungs- und Blasenschwindel des 18. und 19. Jahrhunderts widerspiegelte und
vermeiden half. Das äußerst lakonische Normangebot des Bürgerlichen Gesetzbuches für
den Kredit in den §§ 607 ff. machte exemplarisch deutlich, dass es praktisch weitgehend
der Bankwirtschaft überlassen wurde, ihr eigenes Recht zu schaffen. Selbst ein strengeres
öffentlichrechtliches Beleihungssystem (wie zu dem gesamtgesellschaftlich als besonders
gewichtig angesehenen Bodenkredit), hatte keine spezifische privatrechtliche Flankie-
rung.
Das Bankrecht hat sich somit weithin in den AGB der Bankwirtschaft entfaltet und aus-
differenziert, weil dies der unterentwickelte Konditionenwettbewerb zuließ. Der Rationa-
lisierungsgewinn war beträchtlich. Grenzziehungen waren äußerst mühsam. Das erste
Verbraucherschutzgesetz, das Abzahlungsgesetz, noch aus dem 19. Jahrhundert, wurde in
jahrzehntelanger strapaziöser Auslegung auf finanzierte Käufe erstreckt. Die AGB gerie-
ten nach einer frühen Grundlagenbetrachtung von 1936 (Ludwig Raiser) erst in der zwei-
ten Hälfte des 20. Jahrhunderts unter eine stärkere Einseitigkeitskontrolle. Aber auch
insoweit war die Bankwirtschaft verhältnismäßig wenig berührt, da das als Maßstab die-
nende dispositive Recht weitgehend fehlte. Häufig waren es denn auch Abfälle vom
Schreibtisch der Inhaltskontrolle von Produzenten- und Händlerbedingungen, die zu Kor-
rekturen nötigten. Paradigmatisch für die so entstandene Bankenkonditionsmacht ist das
System der Grundpfandkreditvergabe, in dem praktisch alle denkbaren Gläubigerschutz-
instrumente verschweißt sind (Darlehen, abstraktes Schuldanerkenntnis, nichtakzesso-
rische abstrakte Sicherheit, Höchstzinsen der Sicherheit für alle denkbaren wirtschaft-
lichen Eventualitäten, vollstreckbare Urkunden, auch für die Verwertung des gesamten
sonstigen Vermögens, Fälligkeits- und Nachweisverzichtsklauseln, die von allen Zins-
und Tilgungszahlungen des Schuldners abzusehen erlauben). In den bankvertraglichen

Dauerschuldverhältnissen bestanden auch sonst beträchtliche Preisgestaltungsspielräu-
me, die notfalls zum Ausgleich verlustreicher Investitionen großer Institute in fernen Welt-
gegenden genutzt werden konnten.
Der gesamtgesellschaftliche Wille, aus Bankkrisen zu lernen, war jedoch in den westli-
chen Industriestaaten stets präsent. Eine Katastrophe wie den Schwarzen Freitag gab es
glücklicherweise in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht. Der Weg vom Herstatt-
Konkurs bis zu Basel II umfasst jedoch in Deutschland eine Vielzahl von Auffanginstru-
menten und Elementen der Verdichtung öffentlichrechtlicher Kontrolle. Die zunehmende
weltwirtschaftliche Verflechtung, die Europäisierung und Internationalisierung des Kapi-
talverkehrs und eine immer weiterreichende Internalisierung aller Arten von Einkom-
mensbeziehern in den Bankenverkehr sowie die damit verbundene Verbraucherbewegung
prägen die Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Die Herausbildung des Neuen Marktes mit
Vorwort zur 2. AuflageVI
seinen Gründungsschwächen und Spekulationsblüten stellte eine besondere Herausforde-
rung dar. In den letzten Jahren hat die Bankwirtschaft zudem in zunehmendem Umfang
immer raffiniertere Produkte entwickelt, von den Derivaten bis zu den Kreditverbrie-
fungen, bei denen die Kreditinstitute am Ende selbst nicht mehr die Risiken ohne weiteres
überschauen konnten, die sie eingegangen waren.
Die deutschen Banken gerieten teilweise unter unrealistische Wachstumsimperative. Zu-
dem hatten sie die informationsgesellschaftliche Entwicklung zu verkraften, die ihnen die
kaum restlos überschaubaren Risiken digitalen Kapitalverkehrs aufzwingt. Das Vertrauen
in die für die Plastikkartennutzung herangezogenen Wahrscheinlichkeitsmathematiker
wird durch die Möglichkeiten hochdifferenzierter Ausspähungs- und Entschlüsselungs-
techniken geschmälert. Immer mehr Menschen sind auch zur Sicherung vor sozialen
Risiken auf privat organisierte Finanzdienstleistungen angewiesen, so dass Vertrags-
ungleichgewichte leicht zu Existenzverlusten führen können. Die Rentnerscharen, deren
Versorgung teilweise einer Aktienbaisse zum Opfer fallen wird, sind schon vorauszuse-
hen. Desgleichen steigt der Anteil der Personen, die über Finanzdienstleistungsprodukte
eine arbeitsunabhängige Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum versuchen. Die Nach-
frage nach immer komplexeren aleatorischen Produkten steigt. Die Verstrickung der Ban-

ken in diese Prozesse, insbesondere unter Übernahme von Gestaltungsformen des US-
Markts, vollzieht sich gerade über eine erfolgreiche internationale Geschäftstätigkeit.
Der rechtliche Rahmen ist in doppelter Weise durch Fragmentarismus, Inkonsistenz und
Departementalisierung geprägt. Der Einfluss des europäischen Rechts nimmt ständig zu,
auch wenn sein Wachstum nur schwer zu übersehen ist und es weithin in punktuelle Re-
gelungen zerfällt. Die Mitgliedstaaten der EU gleichen sich zwar einander zusehends an,
haben aber doch eine Unzahl unterschiedlicher Rechtsquellen und Problemlösungen. Ob
etwa die kleineren Beitrittsländer das Maß der europäischen Verrechtlichung überhaupt zu
übernehmen in der Lage sind, ist äußerst zweifelhaft, auch wenn die Beitrittsverträge dies
vorsehen. Aber auch im deutschen Recht sind die Bestandteile des öffentlichen und pri-
vaten Bankrechts kaum mehr überschaubar. Die Vielzahl der – oft verstreuten – gesetz-
lichen Bestimmungen legt den Gedanken an eine Bankrechtskodifikation nahe. Der
Privatrechtsverkehr mit Finanzdienstleistungen für Unternehmen und Verbraucher bedarf
der Systematisierung. Auch für das öffentliche Bankrecht wäre ein Grundlagengesetz
kohärenzbildend. Da es jedoch am politischen Impuls dazu fehlt, sind Bankrechtshand-
bücher praktisch ein notwendiges Surrogat.
Die juristischen Stäbe zur Entwicklung und Konkretisierung des deutschen Bankrechts er-
geben bislang eine Präponderanz der Bankjuristen, die die Diskussionen zumeist schon
zahlenmäßig beherrschen. Die erforderliche Transzendierung der Parteiinteressen ist ohne
Bankpraktiker jedoch undenkbar, da sonst die Sachzwänge der verschiedenen Märkte
nicht konkret genug rekonstruiert werden könnten. Der Verwissenschaftlichungsschub,
der sich auch in der Gründung einer wissenschaftlichen Vereinigung zum Bankrecht nie-
dergeschlagen hat, muss jedoch auch die Interessenkonstellationen der Industrie, des Han-
dels und der Verbraucher einbegreifen. Der deutsche Bankkunde, der meist nicht einmal
die Zinsrechnung beherrscht, ist trotz Verbraucherzentralen und Verbandsklagen schon
immer ein Pisa-Subjekt und bedarf eher stärkerer Hilfen als beim Kauf von Waren. Inso-
weit fungierte die Justiz sehr oft als einziger Kontrollpartner der Bankwirtschaft und war
daher nicht selten überfordert. Sie hat zwar etwa die sittenwidrigen Höchstzinsen der Teil-
zahlungsbanken seit Mitte der 70er Jahre in einem quälerischen Mäßigungsprozess in den
Griff bekommen. Eine elegantere Lösung gelang ihr demgegenüber zu den Übersiche-

rungen der Bankwirtschaft beim Mobiliarkredit für Industrie und Handel. Die Ausnutzung
familiärer Motive für Bürgschaften, die auch zur Millionenverschuldung gerade volljährig
Vorwort zur 2. Auflage VII
Gewordener geführt hat, zu verhindern, gelang der ordentlichen Justiz nicht ohne fremde
Hilfe (seitens des Bundesverfassungsgerichts). Bei der Abwicklung maroder Bauträger-
und Steuersparmodelle hat sich der Bankrechtssenat des BGH zeitweise einen rechts-
dogmatischen Bunker gegraben, aus dem Unrechtsfolgen aufoktroyierter Verträge nicht
mehr wahrgenommen wurden. Aufgrund der Interventionen anderer Senate, des Euro-
päischen Gerichtshofs und auf der Basis eines außergewöhnlichen Senatskompromisses
hat er dann aber doch noch die Kurve zu einer ausgewogeneren Gesamtlösung genommen.
Die Krise durch die Kreditverkäufe, durch die auch die Kreditnehmer mit ungestörten Ver-
tragsbeziehungen, also Mittelständler und Häuslebauer, an verwertungswütige Finanz-
investoren aus Steueroasen und deren Inkassounternehmen geraten können und zu der die
Rechtsprechung keinen Lösungsbeitrag erbracht hat, ist dem Gesetzgeber überantwortet
worden, der jedoch mit dem Risikobegrenzungsgesetz vom 27.06.2008 nur eine unzu-
reichende Lösung gefunden hat. Im Hinblick auf die erhebliche gesamtwirtschaftliche
Bedeutung solcher finanzwirtschaftlicher und rechtlicher Krisen ist in Zukunft der Dialog
von Bankwirtschaft, Verbrauchern und Justiz in stärkerem Maße geboten, wie dies zwi-
schen Interessenträgern in anderen Bereichen ungeschriebener Kodex ist.
Das vorliegende Handbuch macht den Pluralismus der Interessen für die wissenschaftliche
Vertiefung zu seiner Botschaft, die auf der deutschen und europäischen Ebene verfolgt
wird. Ein ausgewogenes Autorenteam, bei dem paritätisch auch Interessenvertreter von
Bank- und Verbraucherseite zu Wort kommen, soll eine interessenübergreifende Rechts-
interpretation gewährleisten. Das Handbuch hat schon in der 1. Auflage die Schuldrechts-
reform in das private Bankrecht eingearbeitet, das an ihren Modernisierungswirkungen für
den Schuldrechtsverkehr teilhat, auch wenn dem Gesetzgeber ein spezifisches Konzept
außerhalb von spezialgesetzlichen Regelungen im Bank- und Kapitalmarktrecht fehlte.
Die 2. Auflage erfasst die gesetzlichen Änderungen bis zur Mitte des Jahres 2008, also ein-
schließlich des Risikobegrenzungsgesetzes. Es bringt für die europäischen Länder in je-
dem Fall einen Überblick mit der Möglichkeit zum Einstieg in die jeweiligen Rechtsquel-

len. Dem Leser soll es auch ermöglicht werden, sich in die europäische Rechtsentwicklung
hineinzudenken. Die Vielseitigkeit der Beiträge zum deutschen Recht, die die Heraus-
geber von mehr als 110 Wissenschaftlern, Richtern, Rechtsanwälten, Verwaltungsfach-
leuten, Bankjuristen, Verbraucherrechtspraktikern und engagierten sonstigen Fachpubli-
zisten eingeworben haben, reicht von der akribischen oder auch schwungvollen Übersicht
bis zur quasimonografischen rechtsdogmatischen Systematisierung. Der kritische Impuls
zielt, wo er notwendig ist, bei aller Erforderlichkeit marktwirtschaftlicher Bewährung auf
Fairness gegenüber dem Bankkunden. Bei einem Handbuch dieses Umfangs ist es unver-
meidlich, dass auch Bearbeiterwechsel stattfinden. Die Herausgeber sprechen deswegen
auch insbesondere den Autoren ihren Dank aus, die in der 1. Auflage einen Beitrag für die
Etablierung des Handbuchs geleistet haben.
Bremen/Hamburg/Mainz im September 2008
Peter Derleder

Kai-Oliver Knops Heinz Georg Bamberger
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Verzeichnis der Bearbeiter IX
Dr. Markus Artz
Privatdozent an der Universität Trier
Roland Bäumler
Team-Bank AG, Nürnberg
Dr. Peter Balzer
Rechtsanwalt, Bonn
Dr. Heinz Georg Bamberger
Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz
Ralf Bartz
Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz
Dr. Lutz Batereau
Rechtsanwalt u. Notar, Hamm
Dr. Jochen Bauerreis

Rechtsanwalt, Straßburg
Gerhart R. Baum
Bundesminister a.D., Rechtsanwalt, Köln
Dr. Michael Beckhusen
Rechtsanwalt, Bremen
Heiner Beckmann
Vors. Richter am Oberlandesgericht Hamm
Ilka Beckmann, LL.M. (Queensland)
Rechtsanwältin u. Mediatorin, Münster
Timo Bernau
Rechtsanwalt, München
Dr. Klaus Bette
Deutscher Factoring Verband e.V., Berlin
Dr. Uwe Blaurock
Professor an der Universität Freiburg
Heinrich Bockholt
Professor an der Fachhochschule Koblenz
Anja Böhnlein
Rechtsanwältin, Bamberg
Dr. Georg Borges
Professor an der Universität Bochum
Dr. Lars Brocker
Landtagsdirektor, Mainz
Dr. Eckart Brödermann
Rechtsanwalt, Hamburg
Dr. Dr. h. c. Peter Bülow
Professor an der Universität Trier
Dr. Pedro-José Bueso-Guillén, LL.M. Eur.
Professor an der Universität Zaragoza
Dr. Peter Bydlinski

Professor an der Universität Graz
Dr. Matthias Casper
Professor an der Universität Münster
Dr. Florin Ciutacu
Professor an der Universität Bukarest
Dr. Wolfgang Däubler
Professor an der Universität Bremen
Dr. Peter Derleder
Professor an der Universität Bremen
Dr. Luca Di Nella
Professor an der Universität Parma
Dr. Bernd Eckardt
Professor an der Fachhochschule Köln
Dr. Jens Ekkenga
Professor an der Universität Gießen
Michael Findeisen
Ministerialrat, Berlin
Dr. Rudolf Fischer
Vors. Richter am Landgericht Trier
Dr. Robert Freitag
Professor an der Universität Hamburg
Stefan Frisch
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
Dr. Stefan J. Geibel
Privatdozent an der Universität Tübingen
Verzeichnis der Bearbeiter
Verzeichnis der BearbeiterX
Dr. Paul J. Glauben
Ministerialdirigent, Mainz
Dr. Franz Häuser

Professor an der Universität Leipzig
Sören Friis Hansen
Professor an der Süddänischen Universität Odense
Christof Harbeke
Sparkasse Frankfurt
Dr. Dirk Harders
Notar in Birkenfeld/Nahe
Frank Heemann, LL.M.
Rechtsanwalt, Vilnius
Lars Heidbrink
Rechtsanwalt, Pfäffikon
Dr. Tobias Heinrich, LL.M. (London)
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
Dr. Mika Hemmo
Professor an der Universität Helsinki
Brigitta Henkel, LL.M. Eur.
Referentin an der Universität Erlangen-Nürnberg
Dr. Felix Herzog
Professor an der Universität Bremen
Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley)
Professor an der Universität Hamburg
Dr. Götz-Sebastian Hök
Rechtsanwalt, Berlin
Dr. Jochen Hoffmann
Professor an der Universität Hamburg
Dr. Dr. h.c. Ewoud H. Hondius
Professor an der Universität Utrecht
Dr. Anja Hucke
Professorin an der Universität Rostock
Dr. Peter Itzel

Vors. Richter am Oberlandesgericht Koblenz
Dr. Florian Jacoby
Professor an der Universität Bielefeld
Halldór Eiríkur S. Jónhildarson, LL.M.
(Hamburg)
magister iuris (Universität Island) M.C.L.
(CWSL), Island
Dr. Ronald Kandelhard
Rechtsanwalt, Bremen
Dr. Eva O’Kelly
Solicitor, Bank of Ireland, Dublin
Dr. Antonín Kerner
em. Professor an der Universität Prag
Theis Klauberg, LL.M.
Rechtsanwalt, Riga
Dr. Ulrike Klingner-Schmidt
Rechtsanwältin, Bremen
Dr. Oliver L. Knöfel
wiss. Ass. an der Universität Hamburg
Dr. Kai-Oliver Knops
Professor an der Universität Hamburg
Katja Kötterheinrich
Regierungsdirektorin, Mainz
Dr. Wolfhard Kohte
Professor an der Universität Halle-Wittenberg
Anna Kozlova
Dipl iur., Minsk
Dr. Rolf Kronenburg
Rechtsanwalt, Leverkusen
Ulrich Kulke

Ass iur., Würzburg
Dr. Markus Lenenbach, LL.M.
Lehrstuhlvertreter an der Universität Bayreuth
Richard Lindner
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Dr. Nikolaos Lyberis
Rechtsanwalt, Athen
Dr. Peter Mankowski
Professor an der Universität Hamburg
Dr. Annemarie Matusche-Beckmann
Professorin an der Universität des Saarlandes
Verzeichnis der Bearbeiter XI
Dr. Stephan Meder
Professor an der Universität Hannover
Olaf Methner
Rechtsanwalt, Düsseldorf
Dr. Rainer Metz
Unterabteilungsleiter, Berlin
Dr. Hans-W. Micklitz
Professor an der Universität Bamberg,
Europäisches Hochschulinstitut, Florenz
Dr. Thomas M. J. Möllers
Professor an der Universität Augsburg
Dr. Hans-Friedrich Müller
Professor an der Universität Erfurt
Dr. Dr. h.c. Peter-Christian Müller-Graff
Professor an der Universität Heidelberg
Dr. Sybille Neumann
Professorin an der Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken

Dr. Zangar Nogaibay
Staatliche Unternehmensholding der Republik
Kasachstan
Dr. Jürgen Oechsler
Professor an der Universität Mainz
Dr. Christoph Ohler
Professor an der Universität Jena
Dr. Wilco Oostwouder
Professor an der Universität Utrecht
Dr. Maike Otten
Richterin am Landgericht Bremen
Evelin Pärn-Lee
Vandeadvokaat, Tallinn
Dr. Alexander Pallas
Rechtsanwalt, Bremen
Dr. Rüdiger Philipowski
Rechtsanwalt u. Steuerberater in Alfter (Bonn)
Professor an der Universität Würzburg
Dr. Thomas von Plehwe
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Dr. Udo Reifner
Professor an der Universität Hamburg
Dr. Julius F. Reiter
Rechtsanwalt, Düsseldorf
Dr. Fabian Reuschle
Richter am Landgericht Stuttgart
Dr. Walter Rudolf
Professor an der Universität Mainz
Dr. Christian Rumpf
Rechtsanwalt, Stuttgart

Honorarprofessor an der Universität Bamberg
Dr. Dietmar Schanbacher
Professor an der Universität Dresden
Dr. Thorsten Schlüter
Rechtsanwalt u. Solicitor, Bayreuth
Dr. Klaus Schrameyer
Botschafter a. D, Bornheim
Dr. Hans-Joachim Schramm
Universität Bremen
Dr. Hans-Peter Schwintowski
Professor an der Humboldt-Universität Berlin
Dr. Norbert Seeger
Rechtsanwalt, Vaduz
Dr. Reinhard Singer
Professor an der Humboldt-Universität Berlin
Hartmut Strube
Rechtsanwalt, Düsseldorf
Dr. Evgenij Suchanov
Professor an der Lomonossov-Universität Moskau
Dr. Ünal Tekinalp
em. Professor an der Universität Istanbul
Dr. Martin Tonner
Richter am Landgericht Hamburg
Dr. Matjaž Tratnik
Professor an der Universität Maribor
Dr. Heinz Vallender
Richter am Amtsgericht
Honorarprofessor an der Universität Köln
Verzeichnis der BearbeiterXII
Tina de Vries

wiss. Referentin am Institut für Ostrecht u. Rechts-
anwältin, München
Dr. Rolf H. Weber
Professor an der Universität Zürich
Dr. Marcus Willamowski
Rechtsanwalt, Hamburg
Dr. Peter von Wilmowsky
Professor an der Universität Frankfurt/M.
Dr. Leif Zänker
Rechtsanwalt, Bremen
Inhaltsübersicht XIII
Inhaltsübersicht
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V
Verzeichnis der Bearbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX
Allgemeine Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIX
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXVII
Kapitel I
Bankvertragliche Grundlagen
A. Grundlagen der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde
§ 1 Grundlagen (Begriff, Geschichte, Rechtsquellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
– Peter Bülow
§ 2 Geschäftsbeziehung und Bankvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
– Franz Häuser
§ 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Banken/AGB-Sparkassen) . . . 41
– Matthias Casper
B. Besondere Verhaltenspflichten
§ 4 Auskunfts- und Beratungspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
– Martin Tonner
§ 5 Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
– Walter Rudolf/Katja Kötterheinrich

§ 6 Bankgeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
– Michael Beckhusen
§ 7 Compliance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
– Stefan Frisch
C. Bankvertragliche Distanzgeschäfte
§ 8 Fernabsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263
– Wolfhard Kohte
D. Elektronischer Geschäftsverkehr
§ 9 Electronic Banking . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
– Georg Borges
Kapitel II
Kredit und Kreditsicherheiten
A. Kreditformen
§ 10 Darlehensvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327
– Peter Derleder
§ 11 Zinsrechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
– Kai-Oliver Knops
§ 12 Zinsberechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
– Heinrich Bockholt
§ 13 Vergütungen und Entgeltklauseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
– Alexander Pallas/Kai-Oliver Knops
InhaltsübersichtXIV
§ 14 Nichtabnahme- und Vorfälligkeitsentschädigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417
– Kai-Oliver Knops
§ 15 Verbraucherdarlehensvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453
– Udo Reifner
§ 16 Immobiliarkredit und kreditfinanzierte Fondsbeteiligungen . . . . . . . . . . . 543
– Peter Derleder
§ 17 Bauspardarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573
– Rolf Kronenburg

§ 18 Sanierungskredit und Überbrückungsdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 601
– Kai-Oliver Knops
§ 19 Dispositionskredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621
– Thomas von Plehwe
§ 20 Teilzahlungsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639
– Heiner Beckmann/Ilka Beckmann
§ 21 Finanzierungsleasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 653
– Peter Mankowski/Oliver Knöfel
§ 22 Mezzanine und andere Finanzierungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 683
– Jochen Hoffmann
B. Kreditsicherheiten
§ 23 Sicherungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 721
– Maike Otten
§ 24 Sicherungsgrundschuld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 751
– Florian Jacoby
§ 25 Bürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 779
– Kai-Oliver Knops
§ 26 Bürgschaft auf erstes Anfordern und Baubürgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . 831
– Richard Lindner
§ 27 Pfandrechte an beweglichen Sachen und an Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . 857
– Annemarie Matusche-Beckmann
§ 28 Sicherungszession . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 887
– Dietmar Schanbacher
§ 29 Factoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 909
– Klaus Bette
§ 30 Sicherungsübereignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 935
– Peter Derleder
§ 31 Sonstige Kreditsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 957
– Ulrich Kulke
C. Kreditabwicklung

§ 32 Nichtigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1015
– Markus Artz
§ 33 Umschuldung und Ersatzkreditnehmerstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1027
– Bernd Eckardt
§ 34 Beendigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1041
– Gerhart R. Baum/Julius Reiter/Olaf Methner
§ 35 Kredit und Insolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1077
– Heinz Vallender
D. Kreditrating
§ 36 Kreditrating . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1107
– Roland Bäumler
Inhaltsübersicht XV
Kapitel III
Konto und Zahlungsverkehr
A. Konto
§ 37 Girogeschäft allgemein und Kontoeröffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1123
– Reinhard Singer
§ 38 Kontokorrent . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1149
– Ronald Kandelhard
§ 39 Sparkonto und Sparkassenbrief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1171
– Christof Harbeke
§ 40 Termingeldkonto (Fest- und Kündigungsgeld) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1185
– Lutz Batereau
§ 41 Treuhand- und Anderkonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1203
– Dirk Harders
§ 42 Gemeinschafts- und Sperrkonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1233
– Anja Hucke
B. Zahlungsverkehr
§ 43 Überweisungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1243
– Jürgen Oechsler

§ 44 Gutschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1267
– Stephan Meder
§ 45 Lastschriftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1285
– Hartmut Strube
§ 46 Scheckgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1307
– Hans-Peter Schwintowski
§ 47 Wechselgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1333
– Rudolf Fischer
§ 48 EC-Karte/Bankkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1357
– Rainer Metz
§ 49 Kreditkartengeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1381
– Uwe Blaurock
Kapitel IV
Kapitalmarkt und Auslandsgeschäfte
A. Vermögensbetreuung
§ 50 Anlageberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1407
– Heinz Georg Bamberger
§ 51 Vermögensverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1475
– Peter Balzer
§ 52 Wertpapierhandelsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505
– Stefan Frisch
§ 53 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1585
– Markus Lenenbach
B. Einzelne Geschäfte
§ 54 Finanztermingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1617
– Hans-Friedrich Müller
§ 55 Außerbörsliche Finanztermingeschäfte (OTC-Derivate) . . . . . . . . . . . . . 1639
– Ulrike Klingner-Schmidt
InhaltsübersichtXVI
§ 56 Hedgefonds und ähnliche Beteiligungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1661

– Leif Zänker
§ 57 Effektengeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1679
– Jens Ekkenga/Timo Bernau
§ 58 Emmisionsgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1725
– Ralf Bartz
§ 59 Investmentgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1759
– Stefan Geibel
§ 60 Verwahrungsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1809
– Peter Itzel
C. Auslandsgeschäfte
§ 61 Fremdwährungs- und Devisengeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1833
– Marcus Willamowski
§ 62 Einzelne Auslandsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1853
– Robert Freitag
D. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
§ 63 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1887
– Fabian Reuschle
Kapitel V
Öffentliches Bankrecht
§ 64 Zentralbanksystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923
– Paul J. Glauben
§ 65 Bankenaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1933
– Lars Brocker
§ 66 Institutionelle Schlichtungsverfahren (Ombudsmannverfahren) . . . . . . . . 1953
– Eckart Brödermann
§ 67 Bankgeschäfte und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2011
– Rüdiger Philipowski
Kapitel VI
Bankarbeitsrecht
§ 68 Bankarbeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2063

– Wolfgang Däubler
Kapitel VII
Haftung und strafrechtliche Sanktionen
§ 69 Organhaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2099
– Thomas M. J. Möllers
§ 70 Geldwäschegesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2121
– Michael Findeisen
§ 71 Kapitalanlagebetrug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2143
– Felix Herzog
Inhaltsübersicht XVII
Kapitel VIII
Europäisches Bankrecht mit Länderabschnitten
§ 72 Europäisches Bankvertragsrecht – Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2163
– Udo Reifner
§ 73 Bankrechtskoordinierung und -integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2181
– Heribert Hirte/Tobias Heinrich
§ 74 Länderübergreifende Bankgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2201
– Peter-Christian Müller-Graff
§ 75 Europäisches Kreditsicherungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2221
– Peter von Wilmowsky
§ 76 Europäisches Bankenaufsichtsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2243
– Christoph Ohler
§ 77 Europarechtlicher Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2273
– Hans-W. Micklitz/Anja Böhnlein
§ 78 Länderteil
1. Belarus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2289
– Theis Klauberg/Anna Kozlova
2. Belgien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2297
– Götz-Sebastian Hök
3. Bulgarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2337

– Klaus Schrameyer
4. Dänemark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2357
– Sören Friis Hansen
5. Estland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2369
– Theis Klauberg/Evelin Pärn-Lee
6. Finnland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2379
– Mika Hemmo
7. Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2389
– Jochen Bauerreis/Sybille Neumann
8. Griechenland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2425
– Nikolaos Lyberis
9. Großbritannien/Nordirland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2441
– Thorsten Schlüter
10. Irland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2467
– Eva O’Kelly
11. Island . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2499
– Halldór Eiríkur S. Jonhildarson
12. Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2523
– Luca Di Nella
13. Kasachstan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2547
– Hans-Joachim Schramm/Zangar Nogaibay
14. Lettland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2563
– Theis Klauberg
15. Liechtenstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2571
– Norbert Seeger/Lars Heidbrink
16. Litauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2589
– Theis Klauberg/Frank Heemann
17. Luxemburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2597
– Hans-W. Micklitz/Anja Böhnlein
InhaltsübersichtXVIII

18. Niederlande . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2631
– Ewoud H. Hondius/Wilco Oostwouder
19. Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2639
– Peter Bydlinski
20. Polen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2661
– Tina de Vries
21. Rumänien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2675
– Florin Ciutacu
22. Russland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2701
– Evgenij Suchanov
23. Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2711
– Rolf H. Weber
24. Slowenien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2729
– Matjaž Tratnik
25. Spanien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2749
– Pedro-José Bueso-Guillén
26. Tschechien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2783
– Antonín Kerner/Brigitta Henkel
27. Türkei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2797
– Ünal Tekinalp/Christian Rumpf
28. Ukraine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2823
– Hans-Joachim Schramm
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2835
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Kapitalmarkt, Kommentar zum Börsengesetz und zu den börsenrechtlichen Nebenbestim-
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Serick, Rolf
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