GABLER
KOMPAKT-LEXIKON
Unternehmensgründung
GABLER
KOMPAKT-LEXIKON
Unternehmens-
gründung
2.000 Begriffe
Erst nachschlagen, dann gründen!
2., überarbeitete und erweiterte Auflage
herausgegeben von
Tobias Kollmann
1. Auflage Februar 2001
.
.Auflage 2002
1. Auflage 2005
2.,
überarbeitete
und erweiterte Auflage 2009
Alle Rechte vorbehalten
© Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2009
Lektorat: Dr. Riccardo Mosena
Korrektorat: Ivonne Domnick
Gabler ist TeilderFachverlagsgruppeSpringerScience+BusinessMedia.
www.gabler.de
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheber-
rechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der
engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne
Zustimmung des V erlags unzulässig und strafbar. Das
gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzun-
gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und
Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeich-
nungen usw . in diesem W erk berechtigt auch ohne besondere Kenn-
zeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der
Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten
wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
Umschlaggestaltung: Nina Faber de.sign, Wiesbaden
Druck und buchbinderische Verarbeitung: Krips b.v., Meppel
Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
Printed in the Netherlands
ISBN 978-3-8349-0156-9
Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten
sind im Internet über <> abrufbar.
Geleitwort
Gründungen erhöhen die W ettbewerbsintensität im jeweiligen Markt, sie
bringen den wirtschaftlichen Strukturwandel voran und schaffen im Er-
folgsfall Wachstum und Arbeitsplätze. Deshalb findet das Gründungsge-
schehen seit einigen Jahren verstärkt Beachtung. Im Bereich der Grün-
dungsforschung ist es zu einem enormen Wissenszuwachs gekommen.
Wir verstehen heute besser, welche Faktoren das Gründungsklima be-
einflussen, welche Motive Gründer haben, unter welchen Umständen
Gründungen eher scheitern oder eher erfolgreich sind, vor welchen be-
sonderen Finanzierungsschwierigkeiten Gründer stehen, und welche
Gründungen einen Beitrag zur Beschäftigung leisten.
Für immer mehr Menschen spielen Gründungen eine praktische Rolle. In
Deutschland nimmt eine große Zahl von Personen die Selbständigkeit als
mögliche berufliche Alternative im Erwerbsleben wahr. So weist der KfW-
Gründungsmonitor auf ein außerordentlich dynamisches Gründungsge-
schehen hin: Jedes Jahr beschreiten rund 700.000 Menschen allein oder
im Team den Weg in die Vollerwerbs-Selbständigkeit. Hinzu kommen über
700.000 Menschen (2004), diez. B. neben einer abhängigen Beschäftigung
oder neben dem Studium im Nebenerwerb einer selbständigen Tätigkeit
nachgehen.
Dieser Trend ist zum Teil auch Ausdruck der Arbeitsmarktprobleme in
Deutschland. So zeigt der KfW-Gründungsmonitor, dass ca. 50% der Voll-
erwerbsgründer den Weg in die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit
finden. Laut GEM 2004 ist der Anteil von Necessity-Gründungen („Grün-
dungen aus der Not“) in Deutschland vergleichsweise hoch. Solche Grün-
dungen werden von der Politik besonders gefördert, z. B. durch das Über-
brückungsgeld oder Existenzgründungszuschüsse.
Die Förderbank des Bundes, die KfW Mittelstandsbank, unterstützt Grün-
der in besonderem Maße. Mit Darlehen, mezzaninen Finanzierungen und
Eigenkapital werden Gründungenaufsolide finanzielle Beine gestellt. Um-
fassende Beratung der Gründer ist für die KfW eine Selbstverständlich-
keit. Außerdem fördert die KfW auch mehrere Entrepeneurship-Lehr-
stühle, an denen einerseits Studenten mit unternehmerischem Wissen
ausgestattet werden, andererseits mit dem Ziel geforscht wird, die Kennt-
nisse über das Gründungsgeschehen zu vertiefen und zu verbreitern. Den
Förderkreis Gründungsforschung (FGF), in dem sich die Gründungsfor-
scher zusammengeschlossen haben, unterstützt die KfW ebenfalls mate-
riell und ideell.
Erfreulich, dass diese vielfältigen Aktivitäten inForschung und Politik nun-
mehr ihren Niederschlag im Lexikon „Unternehmensgründung“ finden.
Das Verdienst, dieses Projekt in Angriff genommen und zu einem erfolg-
reichen Ende gebracht zu haben, kommt Professor Tobias Kollmann,
dem Herausgeber des „Gabler Kompakt-Lexikon Unternehmensgrün-
dung“, zu. Zahlreiche Gründungsforscher und -praktiker haben Beiträ-
ge beigesteuert. Das Lexikon bietet damit nicht nur Gründern, sondern
auch Wissenschaftlern, Politikern und Verbandspraktikern umfassen-
de und praxisnahe Informationen über alle relevanten Aspekte in der
Gründungsphase und in (Jung-) Unternehmen. Dem „Gabler Kompakt-
Lexikon Unternehmensgründung“ ist eine weite Verbreitung zu wün-
schen.
Dr. Norbert Irsch
Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe
www.kfw.de
Vorwort
Unternehmensgründungen spielen für die gesellschaftliche und wirt-
schaftliche Entwicklung eines Landes eine herausragende Rolle. Hin-
tergrund ist die Tatsache, dass mit jeder Gründung ein neuer Markt-
teilnehmer entsteht, der stimulierendaufden Wettbewerb wirken und
die wirtschaftliche Dynamik weiter vorantreiben kann. Das neue Un-
ternehmen fragt dabei am Markt bestimmte Ressourcen nach (z. B.
Arbeitskräfte und Material) und bietet – nach einer V erwendung die-
ser Ressourcen im Rahmen innerbetrieblicher Produktions- und Ar-
beitsprozesse – dem Markt wiederum seine Produkte bzw. Dienstlei-
stungen als Ergebnis an. Durch dieses Kernprinzip wird die Funkti-
onsfähigkeit einer Ökonomie sichergestellt. Sowohl in der Wissen-
schaft als auch in der Politik ist der Stellenwert von Unternehmens-
gründungen daher unstrittig. Insbesondere wird mit jedem neuen
Unternehmen die Hoffnung verbunden, dass neue Arbeitsplätze ge-
schaffen werden und der technische Fortschritt über Innovationen si-
chergestellt wird. Entsprechend repräsentieren Unternehmensgrün-
dungen eine der wesentlichen Triebfedern einer dynamischen Wirt-
schaft und begründen somit u. a. den Prozess von Marktwachstum
und -wandel. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn in politischen
und wirtschaftlichen Diskussionen immer wieder auf die Bedeutung
von Unternehmensgründungen für die konjunkturelle Entwicklung
im nationalen und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Be-
reich hingewiesen wird.
Vor diesemHintergrund war eseine besondere Herausforderung,das
erste deutschsprachige Lexikon zum Thema „Unternehmensgrün-
dung“ zu realisieren und damit den zunehmenden Stellenwert die-
ses Forschungs- und Lehrgebietes sowie die Bedeutung für Wissen-
schaft und Praxis zu würdigen. Ziel des Lexikons ist es, dem Nach-
frager ein zentrales Nachschlagewerk für alle relevanten Aspekte rund
um die Unternehmensgründung – kompakt und kompetent – anzu-
bieten. Zu der Zielgruppe gehören u. a. Gründer, Unternehmer, Ver-
treter von Banken und Venture Capital-Unternehmen, Business An-
gels, Investment Manager, Hochschullehrer, Studenten, Journalisten
und Gründungsberater.
Mein besonderer Dank gilt an erster Stelle natürlich den zahlreichen
Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis, die durch ihre
Kompetenz und Kooperationsbereitschaft die Entstehung dieses Wer-
kes überhaupt ermöglicht haben. Insbesondere den über 50 Kollegen
aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, welche sich überwie-
gend im Förderkreis Gründungs-Forschung e. V. (FGF) organisieren
und sich damit das Ziel „Förderung von Forschung, Lehre und Trans-
fer zur Thematik der Unternehmensgründung“ auf die Fahne ge-
schrieben haben, gilt meine Anerkennung. Ein weiterer Dank gilt Dr.
Margarita Tchouvakhina von der KfW Bankengruppe, die in vielen Be-
reichen eine wertvolle Unterstützung gewesen ist.
Ferner möchte ich herzlich den wissenschaftlichen Mitarbeitern mei-
nes Lehrstuhls Frau Julia Christofor, Herrn Dr. Andreas Kuckertz und
Herrn Christian Herr danken, die an der Erstellung des Lexikons einen
besonderen Anteil hatten. Eine weitere Anerkennung gilt den stu-
dentischen Hilfskräften Frau Susanne Hübner, Herrn Joachim Krab-
benhöft und insbesondere Herrn Bastian Bender, die bei der Fertig-
stellung der Druckvorlage sowie der Bearbeitung der Abbildungen
sehr gute Dienste geleistet haben. W eiterhin möchte ich mich sehr
bei meiner Sekretärin Frau Sigrid Ernst für die begleitende Organi-
sation bedanken.
Mein ganz besonderer Dank gilt abschließend meiner lieben Frau
Frauke Stefanie und meinen Söhnen Kilian und Niklas, die weitge-
hend auf ein ruhiges Privatleben verzichten und mir so einen vorbe-
haltlosen Rückhalt bieten. Sie sind Ansporn und Erfüllung zugleich
und geben meinem Leben einen Sinn.
Essen, im Sommer 2005
Tobias Kollmann
Lehrstuhl für E-Business und E-Entrepreneurship
Universität Duisburg-Essen, Campus Essen
FB 5: Wirtschaftswissenschaften
Universitätsstraße 9
D-45141 Essen
www.e-entrepreneurship.com
Autorenliste
Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner, Technische Universität München
KfW Stiftungslehrstuhl für Entrepreneurial Finance
Arcisstr. 21, D-80333 München
www.wi.tum.de/ef
Prof. Dr. Eberhard Auchter, Fachhochschule Regensburg
Fachbereich BWL: Unternehmensführung und Existenzgründung
Postfach 120327, D-93025 Regensburg
www.fh-regensburg.de
Prof. Dr. Alexander Bassen, HWP – Hamburger Universität
für Wirtschaft und Politik
Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
insbes. Finanzierung und Investition
Von-Melle-Park 9, D-20146 Hamburg
www.hwp-hamburg.de/finance
Albrecht Bauer, KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9, D-60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
Prof. Dr. Christoph J. Börner, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre,
insbes. Finanzdienstleistungen
Universitätsstr. 1, D-40225 Düsseldorf
www.uni-duesseldorf.de
Prof. Dr. Ulrich Braukmann, Bergische Universität Wuppertal
Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Gründungspädagogik
und -didaktik
Gaußstr. 20, D-42097 W uppertal
www.brauk.uni-wuppertal.de
Prof. Dr. Malte Brettel, RWTH Aachen
Lehrstuhl Wirtschaftswissenschaften für Ingenieure
und Naturwissenschaftler
Templergraben 64, D-52056 Aachen
www.win.rwth-aachen.de
Dr. Gerrit Brösel, Technische Universität Ilmenau
Fachgebiet Rechnungswesen/Controlling
Helmholtzplatz 3, D-98693 Ilmenau
www.wirtschaft.tu-ilmenau.de
Prof. Dr. Matthias Eickhoff, Fachhochschule Mainz
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften: Entrepreneurship
und Intrapreneurship
An der Bruchspitze 50, D-55122 Mainz-Gonsenheim
www.fh-mainz.de/fb_iii
Dr. Christoph von Einem, Sozietät Haarmann Hemmelrath & Partner GbR
Maximilianstrasse 35, D-80539 München
www.haarmannhemmelrath.com
Prof. Dr. Michael J. Fallgatter, Bergische Universität Wuppertal
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Personalmanagement
und Organisation
Gaußstr. 20, D-42097 W uppertal
www.wiwi.uni-wuppertal.de/fallgatter
Prof. Dr. Günter Faltin, Freie Universität Berlin
Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie,
Arbeitsbereich Entrepreneurship
Habelschwerdter Allee 45, D-14195 Berlin
www.fu-faltin.de
Prof. Dr. Sven Fischbach, Fachhochschule Mainz
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften: Rechnungswesen
und Controlling
An der Bruchspitze 50, D-55122 Mainz-Gonsenheim
www.fh-mainz.de/fb_iii
Dr. Jörg Fischer, KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9, D-60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
Prof. Dr. Jörg Freiling, Universität Bremen
Lehrstuhl für Mittelstand, Existenzgründung und Entrepreneurship
Wilhelm-Herbst-Str. 5, D-28359 Bremen
www.lemex.uni-bremen.de
Prof. Dr. Michael Fritsch , Technische Universität Bergakademie Freiberg
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik
Lessingstr. 45, D-09599 Freiberg
www.wiwi.tu-freiberg.de
Dr. Holger Frommann, Bundesverband deutscher Kapital-
beteiligungsgesellschaften e.V.
Residenz am Deutschen Theater, Reinhardtstraße 27c, D-10117 Berlin
www.bvk-ev.de
Prof. Dr. Urs Fueglistaller, Universität St. Gallen
Schweizerisches Institut für Klein- und Mittelunternehmen
Dufourstr. 40a, CH-9000 St. Gallen
www.kmu.unisg.ch
Prof. Dr. Horst Geschka, Technische Universität Darmstadt
Institut für Betriebswirtschaftslehre,
Lehrstuhl für Unternehmensgründung
Hochschulstr. 1, D-64289 Darmstadt
www.bwl.tu-darmstadt.de
Dr. Dietmar Grichnik, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre,
insbes. Finanzdienstleistungen
Universitätsstr. 1, D-40225 Düsseldorf
www.uni-duesseldorf.de
PD Dr. Mark Gruber, Ludwigs-Maximilians-Universität München
Institut für Innovationsforschung, Technologiemanagement
und Entrepreneurship
Kaulbachstr. 45, D-80539 München
www.inno-tec.bwl.uni-muenchen.de
Dr. Ute Günther, Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND)
Semperstr. 51, D-45138 Essen
www.business-angels.de
Dr. Rainer Harms, Universität Klagenfurt
Lehrstuhl für Innovationsmanagement und Unternehmensgründung
(IUG)
Universitätsstraße 65 – 67, A-9020 Klagenfurt
www.uni-klu.ac.at/iug
Prof. Dr. Thomas Hering, Fernuniversität Hagen
Lehrstuhl für BWL, insbes. Unternehmensgründung
und Unternehmensnachfolge
Universitätsstraße 11, D-58097 Hagen
www.fernuni-hagen.de/hering
Astrid Hoffmann, KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9, D-60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
Prof. Ulrich Hommel, Ph.D., European Business School – ebs
Stiftungslehrstuhl für Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte
Rheingaustr. 1, D-65375 Oestrich-Winkel
www.corpfin.de
Prof. Dr. Martin Kaschny, Fachhochschule Koblenz
Fachbereich Betriebswirtschaft: Existenzgründung
und Unternehmensnachfolge
Rheinau 3 – 4, D-56075 Koblenz
www.fh-koblenz.de/betriebswirtschaft
PD Dr. Frank Keuper, Steinbeis-Hochschule Berlin
Fachbereich BWL, insbes. Medienmanagement und Medienwirtschaft
Gürtelstraße 29a/30, D-10247 Berlin
www.dermedienbba.de
Torsten Kirchherr, KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9, D-60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
Dr. Roland Kirchhof, Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. (BAND)
Semperstr. 51, D-45138 Essen
www.business-angels.de
Prof. Dr. Heinz Klandt, European Business School – ebs
KfW-Stiftungslehrstuhl für Entrepreneurship
Rheingaustr. 1, D-65375 Oestrich-Winkel
www.activeoffice.de
Prof. Dr. Dodo zu Knyphausen-Aufseß, Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Personalwirtschaft
und Organisation
Feldkirchenstraße 21, D-96052 Bamberg
www.zk-a.de
Prof. Dr. Lambert Koch, Bergische Universität Wuppertal
Lehrstuhl für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung
Gaußstraße 20, D-42097 Wuppertal
www.koch.uni-wuppertal.de
Prof. Dr. Tobias Kollmann, Universität Duisburg-Essen – Campus Essen
Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik,
insbes. E-Business und E-Entrepreneurship
Universitätsstr. 9, D-45141 Essen
www.e-entrepreneurship.com
Prof. Dr. Wolfgang Krüger , Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld
Institut für Unternehmensgründung und Existenzsicherung,
insbes. Unternehmensnachfolge
Ravensberger Straße 10G, D-33602 Bielefeld
www.fhm-mittelstand.de
Dr. Andreas Kuckertz, Universität Duisburg-Essen – Campus Essen
Lehrstuhl für BWL und Wirtschaftsinformatik, insbes. E-Business
und E-Entrepreneurship
Universitätsstr. 9, D-45141 Essen
www.e-entrepreneurship.com
Julian Machleidt, KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9, D-60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
Prof. Dr. Josef Mugler, Wirtschaftsuniversität Wien
Institut für Betriebswirtschaftslehre der Klein- und Mittelbetriebe
Augasse 2 – 6, A-1090 Wien
www.wu-wien.ac.at/inst/kmb/
Prof. Dr. Christoph Müller, Universität Hohenheim
Stiftungslehrstuhl für Unternehmensgründungen
und Unternehmertum (Entrepreneurship)
Schloss Osthof Nord 130, D-70593 Stuttgart
www.uni-hohenheim.de/seh
Prof. Dr. Klaus Nathusius, GENES GmbH Venture Services
Kölner Str. 27, D-50226 Frechen
www.genes-ventures.de
Prof. Dr. Herbert Neubauer, Wirtschaftsuniversität Wien
Institut für Betriebswirtschaftslehre der Klein- und Mittelbetriebe
Augasse 2 – 6, A-1090 Wien
www.wu-wien.ac.at/inst/kmb
Dr. Gottfried Neuhaus, Dr. Neuhaus Techno Nord GmbH
Jungfernstieg 30, D-20354 Hamburg
www.drneuhaus.de
Prof. Dr. Peter Nippel, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Institut für Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl für Finanzwirtschaft
W estring 425, D-24118 Kiel
www.bwl.uni-kiel.de/FiWi
Dr. Frank Pankotsch, Technische Universität Dresden
SAP-Stiftungslehrstuhl für Entrepreneurship und Innovation
Helmholtzstraße 10, D-01069 Dresden
www.tu-dresden.de/wwbwlsap
Dr. Jens-Uwe Petersen, Sozietät Batzlaff & Partner;
Rechtsanwälte – Notare
Sophienblatt 11, D-24103 Kiel
Internet: www .batzlaff.de
Dr. Dankwart Plattner, KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9, D-60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
Pia Pulijanic, KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9, D-60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
Prof. Dr. Guido Reger, Universität Potsdam
MBS Stiftungsprofessur für Innovative Existenzgründungen
und Mittelstandsforschung
August-Bebel-Straße 89, D-14482 Potsdam
www.professor -reger.de
Prof. Dr. Sven Ripsas, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Professur ABWL, insbes. Unternehmensgründung
und Management von KMU
Badensche Str. 50 – 51, D-10825 Berlin
www.fhw-berlin.de
Prof. Dr. Maria Rumpf, Fachhochschule Giessen-Friedberg
Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, insbes. ABWL,
Existenz- und Unternehmensgründung
Wilhelm-Leuschner -Str. 13, D-61169 Friedberg
www.fh-friedberg.de/fachbereiche/suk
Prof. Dr. Peter Russo, Fachhochschule München
Strascheg Center for Entrepreneurship
Schachenmeierstr. 35, D-80636 München
www.sce-web.de
Prof. Dr. Christian Schade, Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Entrepreneurship und Innovationsmanagement
Spandauer Str. 1, D-10178 Berlin
Prof. Dr. Michael Schefczyk, Technische Universität Dresden
SAP-Stiftungslehrstuhl für Entrepreneurship und Innovation
Helmholtzstraße 10, D-01069 Dresden
www.tu-dresden.de/wwbwlsap
Prof. Dr. Axel G. Schmidt, Universität Trier
Professur für Mittelstandsökonomie
Universitätsring 15, DM-Gebäude, D-54296 Trier
www.inmit.de
Prof. Dr. Bernd Steffensen, Fachhochschule Darmstadt
Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften insbes. Innovation
und Unternehmensgründung
Haardtring 100, D-64295 Darmstadt
www.fbsuk.fh-darmstadt.de
Prof. Dr. Erich Schwarz, Universität Klagenfurt
Lehrstuhl für Innovationsmanagement
und Unternehmensgründung (IUG)
Universitätsstraße 65 – 67, A-9020 Klagenfurt
www.uni-klu.ac.at/iug
Prof. Dr. Kai-Ingo Voigt, Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät,
Lehrstuhl für Industriebetriebslehre
Lange Gasse 20, D-90403 Nürnberg
www.industriebetriebslehre.wiso.uni-erlangen.de
Prof. Dr. Kristine K. Volkmann, Fachhochschule Gelsenkirchen
UNESCO Lehrstuhl Entrepreneurship
and Intercultural Management
Neidenburger Straße 43, D-45877 Gelsenkirchen
www.informatik.fh-gelsenkirchen.de/volkmann
Holger Voos, KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9, D-60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
Prof. Dr. Dieter W agner, Universität Potsdam
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre,
insbes. Organisation & Personalwesen
August-Bebel-Str. 89, D-14482 Potsdam
www.uni-potsdam.de/u/ls_orgapers
Prof. Dr. Achim W alter, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Institut für Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl für Gründungs-
und Innovationsmanagement
W estring 425, D-24118 Kiel
www.bwl.uni-kiel.de
Dr. Wolfgang Weitnauer, Sozietät Weitnauer; Rechtsanwälte
Ohmstraße 22, D-80802 München
www.weitnauer.net
PD Dr. Friederike W elter, Universität Siegen
Lehrstuhl für BWL, insbes. Management kleiner
und mittlerer Unternehmen
Hölderlinstr. 3, D-57068 Siegen
www.uni-siegen.de
Dr. Kerstin Westerfeld, Bergische Universität Wuppertal
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre,
insbes. Personalmanagement und Organisation
Gaußstr. 20, D-42097 W uppertal
www.brauk.uni-wuppertal.de
Prof. Dr. Peter Witt, WHU Koblenz
Prof. Otto Beisheim-Stiftungslehrstuhl für BWL,
insbes. Unternehmertum und Existenzgründung
Burgplatz 2, D-56179 V allendar
www.whu.edu/unex
Prof. Dr. Christoph Zacharias, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
Existenzgründung- und Mittelstandsmanagement
Grantham-Allee 20, D-53757 Sankt Augustin
www.fh-bonn-rhein-sieg.de
Prof. Dr. Stephan Zelewski, Universität Duisburg-Essen –
Campus Essen
Institut für Produktion und Industrielles Informationsmanagement
Universitätsstr. 9, D-45141 Essen
www.pim.uni-essen.de
Dr. Volker Zimmermann, KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5 – 9, D-60325 Frankfurt am Main
www.kfw.de
A
ABC-Analyse, Programmstrukturanaly-
se. 1. Begriff: Betriebswirtschaftliches
Analyseverfahren zur Klassifizierung von
z.B. Kunden, Produkten, Lieferanten,
Märkten. 2. Verfahren: Eine Grundge-
samtheit von Analyseobjekten wird in
Hinblick auf bestimmte Kriterien abstei-
gend ihrer Wichtigkeit nach in drei Klas-
sen von A- (sehr wichtig), B- (wichtig),
und C-Objekten (geringe Bedeutung) ein-
geteilt. Kriterien können
Umsatz,
Rentabilität,
Deckungsbeitrag, Drehge-
schwindigkeit, Einkaufsvolumen und wei-
tere Parameter sein. 3. Ziele: Die ABC-
A. dient der
Planung und
Entscheidungsfindung. Die Festlegung
von Klassen ermöglicht es, diese entspre-
chend ihres Wertes für ein Unternehmen
zu behandeln.
Abgeld,
Disagio.
Ablauforganisation, zählt neben der
Aufbauorganisation zur Organisation der
Unternehmung. Sie dient der Festlegung
der (insbesondere zeitlichen, aber auch
räumlichen) Abfolge zusammengehöriger
Tätigkeiten mit dem Ziel, die verschiede-
nen Stellen innerhalb der Unternehmung
zu koordinieren. Im Gegensatz zur Auf-
bauorganisation, die eher zustands- bzw.
beziehungsbezogene Aspekte der
Or-
ganisation betrifft, stehen somit bei der A.
prozessuale Fragen der Arbeitsgänge im
Fokus.
Abmahnung, eine Aufforderung des
Arbeitgebers an den
Arbeitnehmer, ein
vertragswidriges und damit unzulässiges
Verhalten unverzüglich abzustellen, da
ansonsten im Wiederholungsfall der Be-
stand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses
gefährdet ist. Aus Beweisgründen erfolgt
die A. i.d.R. schriftlich und wird zur Per-
sonalakte genommen. Die A., die nicht
gesetzlich geregelt ist, leitet sich u.a. aus
dem Übermaßverbot im Kündigungsrecht
ab. Im Fall von leistungsspezifischem
oder disziplinarischem Fehlverhalten ist
eine A. Voraussetzung für eine rechts-
wirksame
Kündigung. Eine A. ist
grundsätzlich nicht erforderlich, wenn ein
besonders schwerwiegender Kündigungs-
grund eine fristlose Kündigung nach
§ 626 BGB rechtfertigt.
Absatzkanal,
Absatzweg.
Absatzmarkt. 1. Begriff: Der Absatz-
markt bezeichnet den der
Produktion
nachgelagerten Markt, auf dem die herge-
stellten Waren angeboten werden. Er um-
fasst die tatsächlichen und die potenziel-
len Abnehmer. 2. Merkmale: A. lassen
sich anhand einer Reihe von Merkmalen
charakterisieren. Hierzu zählen die Art der
Bedürfnisträger und Käufer (pri-
vat/öffentlich, Konsument/Produzent
etc.), die Transaktionsobjekte, die Trans-
aktionsziele, die Transaktionsmenge, die
Frequenz der
Transaktionen, der Zeit-
punkt der Transaktion, der Auswahl- und
Entscheidungsprozess sowie der Ort der
Transaktion (Point of Sale). 3. Absatz-
marktgerichtete Ziele: Bei absatzmarktge-
richteten Zielen handelt es sich um eine
wichtige Kategorie im Rahmen der
Unternehmensziele. Im Vordergrund steht
die Erzielung eines nachhaltigen
Wett-
bewerbsvorteils (
Unique Selling Pro-
position), der im strategischen Manage-
ment als Voraussetzung für einen über-
durchschnittlichen Erfolg angesehen wird.
Daraus abgeleitet ergeben sich eine Reihe
spezifischer Planungserfordernisse in Be-
zug auf den Absatzmarkt. Grundlegend ist
E. nachschlagen., d. gründen , GABLER KOMPAKT-LEXIKON
Unternehmensgründung, DOI 10.1007/978-3-8349-8770-9_1,
© Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2009
Absatzplanung 2
die
Marktsegmentierung, durch die
eine gezielte Profilierung bei wirtschaft-
lich interessanten Kundengruppen er-
möglicht wird. 4. Maßnahmen bzw. In-
strumente: Die gezielte Ansprache einzel-
ner Segmente des Absatzmarkts kann
durch spezifisch ausgestaltete Marke-
tingmaßnahmen erfolgen. Im Rahmen des
Marketing-Mix werden allgemein die
Produktpolitik, die
Preispolitik, die
Kommunikationspolitik sowie die
Distributionspolitik unterschieden. Die
koordinierte Ausgestaltung des Marke-
ting-Mix hat mit Blick auf die angestrebte
USP zu erfolgen, d.h. sie soll dem Unter-
nehmen eine gegenüber dem Wettbewerb
vorteilhafte Positionierung am Absatz-
markt (
Marktpositionierung) ermögli-
chen. 5. Spezifische Herausforderungen
bei Unternehmensgründungen: Absatz-
marktbezogene Entscheidungen spielen
für
Unternehmensgründungen eine
zentrale Rolle. Sie betreffen im Wesentli-
chen die Festlegung der
Zielgruppe(n),
den Umfang der Marktabdeckung (Teil-
markt vs. Gesamtmarkt) und die räumli-
che Marktwahl (Marktareal). Die in der
Literatur vorhandenen Konzepte beziehen
sich i.d.R. auf die Planung in etablierten
Unternehmen und berücksichtigen des-
halb die besonderen absatzmarktbezoge-
nen Herausforderungen nicht, mit denen
Unternehmensgründungen aufgrund ihrer
Neuheit und ihrer geringen Größe sowie
der inhärenten Unsicherheit des Vorha-
bens und der Turbulenz im Umfeld kon-
frontiert sind. Bspw. ist die gezielte An-
sprache der interessierenden Zielgruppen
problematisch, weil zielgruppenrelevante
Informationen für neue Absatzmärkte
häufig nur unvollständig vorliegen und
mit großer Unsicherheit behaftet sind.
Zudem erweist sich die Bestimmung des
aussichtsreichsten Absatzmarkts oftmals
als schwierig, weil die
Akzeptanz eines
innovativen Leistungsangebots im Markt
nur schwer prognostizierbar ist. In vorlie-
genden Konzepten zum Prozess der
Marketingplanung bleibt in diesem Zu-
sammenhang auch unberücksichtigt, dass
sich mit der Herkunft der
Gründungs-
idee unterschiedliche Planungserforder-
nisse ergeben, weil die Freiheitsgrade bei
der Planung von marktgetriebenen und
von forschungs-/technologiegetriebenen
Ideen unterschiedlich gelagert sind. Bspw.
besteht bei marktgetriebenen Gründungs-
ideen oftmals schon eine relativ genaue
Vorstellung vom Absatzmarkt, während
diese bei forschungs- oder kompetenz-
getriebenen Gründungsideen erst erarbei-
tet werden muss. Vgl. auch
Distribu-
tion.
Prof. Dr. Marc Gruber
Literatur:
Albers, S.: Marktdurchsetzung von Inno-
vationen, in: Albers, S./Brockhoff,
K./Hauschildt, J. (Hrsg.): Technologie-
und Innovationsmanagement, Wiesbaden
2001, S. 79-116; Gruber, M.: Marketing
in New Ventures: Theory and Empirical
Evidence, in: Schmalenbach Business
Review (zfbf), Nr. 2 (2004), S. 164-199;
Hills, G.E.: Market Analysis in the Busi-
ness Plan: Venture Capitalists' Percep-
tions, in: Journal of Small Business Man-
agement, January, Vol. 23 (1985), S. 38-
46; Shane, S./Delmar, F.: Planning for the
Market: Business Planning Before Mar-
keting and the Continuation of Organizing
Efforts, in: Journal of Business Venturing,
Vol. 19 (2004), S. 767-785.
Absatzplanung, Gesamtheit der Pla-
nungsaktivitäten des Funktionsbereichs
Absatz innerhalb eines definierten Pla-
nungszeitraums. Sie ist in die Gesamtun-
ternehmensplanung integriert und bein-
haltet sowohl die
Planung strategischer
als auch operativer (und taktischer) Inhal-
te. Ziel der A. ist i.e.S. die
Absatzprog-
nose und die Festlegung von Ab-
satzzielen, auf denen aufbauend die ope-
rativen Bereiche des Unternehmens (z.B.
Produktion) ihre Planungen festlegen.
Vgl. auch
Marketingplanung.
Absatzprognose, Schätzung des zu-
künftigen Absatzes an Produkten und
Dienstleistungen eines Unternehmens für
ein bestimmtes Marktsegment. Sie dient
als Grundlage für die
Absatzplanung
3 Abwrackprämie,
und wird anhand qualitativer und quanti-
tativer Prognosemethoden ermittelt. Bei
Unternehmensgründungen gestaltet
sich die A. oftmals als besonders schwie-
rig, weil keine Vergangenheitsdaten vor-
liegen, aus denen direkte empirische
Schlüsse auf den künftigen Absatz ge-
zogen werden können. Gleichfalls bieten
viele Gründungen innovative Produkte an,
deren Akzeptanz im Markt häufig schwer
prognostizierbar ist.
Absatzweg, Teil der
Distributionspo-
litik eines Unternehmens. Der A. betrifft
die Wege, die das Produkt vom Hersteller
zum Kunden durchläuft. Es wird zwi-
schen direkten (keine unternehmensfrem-
de Absatzorgane zwischengeschaltet) und
indirekten A. (über unternehmensfremde
Absatzmittler wie z.B. den selbstständi-
gen Einzelhandel) unterschieden, wobei
Zahl und Art der Absatzmittler in jeder
Distributionsstufe variieren können. Die
Erschließung geeigneter A. ist für
Un-
ternehmensgründungen aufgrund man-
gelnder
Reputation oftmals besonders
herausfordernd.
Abschlussstichtag, bezeichnet den
Stichtag für die Erstellung des
Jahres-
abschlusses. Im
Handelsregister einge-
tragene Gewerbetreibende können den A.
innerhalb der ersten 12 Monate des Be-
stehens frei bestimmen, um abweichend
von dem zum Ende des Kalenderjahrs
vorgegebenen Bilanzstichtags den Ge-
winn zu ermitteln. Die Zielsetzung besteht
in der verzögerten steuerlichen Belastung
(§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG), die erst nach
dem Ablauf eines Wirtschaftsjahres, übli-
cherweise eines Kalenderjahrs, anfällt.
Wird ein Unternehmen innerhalb eines
Kalenderjahres gegründet, so entfällt zu-
nächst, die übliche
Gewinnermittlung
und damit verbundene Versteuerung am
Bilanzstichtag zum Ende des Wirtschafts-
jahres auf den frei zu wählenden A. Die
wiederum hier ermittelte Versteuerung ist
erst zum nächsten Bilanzstichtag fällig.
Abschreibung. 1. Begriff: Ausdruck des
betrieblichen Rechnungswesens für die
Wertminderung (statische Bilanzauffas-
sung) bzw. die erfolgswirksame Vertei-
lung der Ausgaben auf die Perioden der
Nutzung (dynamische Bilanzauffassung)
der Bestandteile des Vermögens. 2. Ar-
ten: a) Kalkulatorische A. erfolgen im
internen Rechnungswesen (
Kosten-
rechnung) und sind vorwiegend leistungs-
bedingt. Abschreibungsbasis sind dabei
gewöhnlich die Wiederbeschaffungskos-
ten. b) Bilanzielle A. erfolgen im exter-
nen Rechnungswesen als nicht zahlungs-
wirksame planmäßige oder außerplanmä-
ßige Aufwendungen, die technisch, wirt-
schaftlich oder rechtlich bedingt sind. Die
Höhe planmäßiger bilanzieller A. richtet
sich nach der Abschreibungsbasis (An-
schaffungs- oder Herstellungskosten ab-
züglich eines nach Außerbetriebsetzung
eventuell noch erzielbaren Liquidationser-
löses), der Abschreibungsmethode und
der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Abwicklungskosten, die nach einem
Vertragsabschluss anfallenden Transakti-
onskosten, die direkt mit der
Transakti-
on verbunden sind. Das sind Aufwendun-
gen, wie bspw. Transport-, Management-
kosten, aber auch Rechtsanwalts- und
Instandsetzungsgebühren.
Abwrackprämie, umgangssprachlicher
Ausdruck für Umweltprämie. Die A. im
ursprünglichen Sinne ist eine staatliche
Prämie. Sie wurde im Rahmen des Kon-
junkturpakets II der Bundesregierung am
14. Januar 2009 vom Bundeskabinett be-
schlossen. Sinn der A. ist die Abschwä-
chung des Einbruchs der Automobilkon-
junktur infolge der Finanzkrise, die im
Jahr 2008 begann, sowie die Umweltbe-
lastung durch eine geringere Abgasemis-
sion von Neufahrzeugen zu senken. An-
tragsberechtigt sind private Besitzer von
mindestens neun Jahre alten Pkw, die
mindestens ein Jahr auf den Antragsteller
zugelassen waren. Die Prämie kann dann
beantragt werden für den Kauf eines Neu-
fahrzeugs bzw. eines höchstens ein Jahr
alten, einmalig zugelassenen Jahreswa-
gens. Die Verschrottung des Altfahrzeuges
ist nachzuweisen. Das Programm ist zeit-
Academic Spin-off 4
lich bis zum 31.12.2009 befristet. Kurz
nach der Einführung hat sich die A. zu
einem beliebten Marketinginstrument in
verschiedenen Branchen entwickelt. Kun-
den, die gebrauchte Waren beim Kauf
neuer Waren der gleichen Kategorie dem
Verkäufer überlassen, bekommen einen
vereinbarten Betrag oder Prozentsatz des
Verkaufspreises der neu erworbenen Ware
entweder bar ausgezahlt, oder als
Rabatt angerechnet. Dem Kunden wird
somit die Entsorgung seiner Altwaren
abgenommen und er erhält einen finan-
ziellen Anreiz zum Kauf neuer Waren.
Die A. kann insbesondere dann von jun-
gen Unternehmen als Marketinginstru-
ment zur (Neu-)Kundengewinnung ge-
nutzt werden, wenn ein neu angebotenes,
innovatives Produkt als Substitut (Ersatz-
produkt) eine potenzielle Gefahr für exis-
tierende Produkte anderer Markteilneh-
mer darstellt.
Academic Spin-off,
Hochschulaus-
gründung.
Accelerator,
Inkubator.
Ad-hoc-Publizität. 1. Begriff: Ver-
pflichtung jedes Emittenten von zum
Handel an einer inländischen
Börse
zugelassenen Wertpapieren, alle neuen
kursbeeinflussenden Tatsachen in seinem
Tätigkeitsbereich, die nicht öffentlich
bekannt sind, unverzüglich zu veröffentli-
chen, § 15 WpHG. Durch das am
12.10.2004 in Kraft getretene Gesetz zur
Verbesserung des Anlegerschutzes wird
die Mitteilungspflicht grundsätzlich auf
sämtliche, das Unternehmen unmittelbar
betreffende Insiderinformationen erwei-
tert. 2. Merkmale: Zweck der A h P. ist
die Schaffung von Transparenz als
Grundvoraussetzung eines funktionieren-
den
Kapitalmarkts und die Prävention
des Insiderhandels. Die Verletzung der
Publizitätspflicht führt gemäß § 37b
WpHG zur Schadensersatzpflicht des
Emittenten gegenüber den Erwerbern der
Wertpapiere, bei vorsätzlichem Handeln
der Vorstände auch zu deren deliktsrecht-
licher Haftung, sofern der Anleger den
Nachweis der Ursächlichkeit des Versto-
ßes für die Anlageentscheidung führen
kann.
Adoption, bezeichnet die Entscheidung
eines Nachfragers zur Übernahme bzw.
zum Kauf einer
Innovation. Entspre-
chend wird der Kaufprozess bei Innovati-
onen als Adoptionsprozess bezeichnet.
Ein Nachfrager, der sich zur A. einer In-
novation entschieden hat oder zumindest
geeignete Maßnahmen zum Zustande-
kommen des Leistungsaustausches einlei-
tet, wird als Adopter bezeichnet. Demge-
genüber handelt es sich bei einem Nach-
frager, der die A. einer Innovation in Er-
wägung zieht, aber noch keine endgültige
Adoptionsentscheidung getroffen hat, um
einen potenziellen Adopter. Die A. befasst
sich mit dem Kaufakt, d.h. mit dem Zeit-
punkt der Übernahme eines Produktes,
jedoch nicht mit der anschließenden Nut-
zungsphase, wodurch die Überlegungen
nicht über die Handlung des Kaufs hi-
nausgehen. Eine Fortführung über den
Kaufzeitpunkt hinaus wird dagegen durch
den Akzeptanzbegriff (
Akzeptanz) er-
möglicht, der zusätzlich auch die Nut-
zungsebene explizit betrachtet.
Adverse Selection. Der Begriff der
A.S. stammt aus der Neuen Institutionen-
ökonomik und bezeichnet einen Zustand,
in dem es auf einem Markt systematisch
zu unerwünschten Ergebnissen kommt.
Akerlof zeigte 1970 am Beispiel des Ge-
brauchtwagenmarkts, wie es zur Verdrän-
gung der erwünschten Anbieter kommt
(sog. Market for Lemons). Vorausset-
zung dafür, dass es zu A.S. kommt, ist
eine Informationsasymmetrie zwischen
den Vertragspartnern. Um zu verhindern,
dass es aufgrund dieser
Infor-
mationsasymmetrie zu einem suboptima-
len Handelsvolumen kommt, stehen fol-
gende Maßnahmen zur Verfügung: a)
Signalling: Hierbei versuchen die infor-
mierten Marktteilnehmer die Informati-
onsasymmetrie abzubauen. b) Scree-
ning: Hierbei nimmt die uninformierte
Marktseite, hier der Käufer, Kosten auf
sich, um die Informationsasymmetrie ab-
5 Akquisition
zubauen. c) Self-Selection: Hierbei
werden geeignete Vertragsmenüs angebo-
ten, so dass jeweils die guten Anbieter
und die schlechten Anbieter unterschiedli-
che Ve rträge wählen.
Advisory Board, Unternehmungsorgan,
welches sich aus externen Ratgebern rek-
rutiert und sich gegenüber anderen Board-
Gremien, wie sie v.a. für das amerikani-
sche Governance-System üblich sind,
durch seinen geringeren Formalisierungs-
grad und seine begrenzten Kompetenzen
unterscheidet. Das A. verfügt je nach
Ausgestaltung über große Ähnlichkeiten
mit einem
Beirat. Es unterstützt die
Betriebsführung bei der Entscheidungs-
findung, was vor allem im Kontext des
Gründungsmanagements als dessen zent-
rale Aufgabe anzusehen ist. Daneben kann
es als Kontrollorgan treuhänderische Auf-
gaben wahrnehmen. Üblicherweise be-
steht ein A. aus Gründen der Koordinati-
onseffizienz aus ungefähr sieben Mitglie-
dern.
Affiliate-Marketing, Associate Partner
Programs. A M. ist ein Marketing- und
Vertriebskonzept für das Internet. Ziel ist
die Platzierung der Angebote des Unter-
nehmens auf Internet-Seiten von Partner-
unternehmen, um zusätzliche Verkäufe zu
erzielen (
Absatzwege,
Distributions-
politik). Die Provisionszahlungen werden
oftmals erfolgsabhängig konzipiert, so
dass bei
Unternehmensgründungen im
A M. keine bzw. nur geringe
Fixkos-
ten entstehen.
AG,
Aktiengesellschaft.
AGBs,
allgemeine Geschäftsbedin-
gungen.
Agency-Kosten. Begriff aus der
Neuen Institutionenökonomik bzw.
Prinzipal-Agenten-Theorie. A-K. be-
schreiben die Kostendifferenz zwischen
einer (fiktiven) optimalen Transaktion bei
voller Information und ihrer Durchfüh-
rung sowie Anbahnung bei ungleich ver-
teilter Information (
Informa-
tionsasymmetrie). Drei Kostengrößen
können auftreten: Überwachungs- und
Steuerungskosten des Prinzipals, Garan-
tiekosten des Agenten und der Wohl-
fahrtsverlust des Prinzipals, insofern des-
sen Nutzenmaximum verfehlt wird. A-K.
betreffen die
Existenzgründung sowohl
während des
Gründungsprozesses
(bspw. bzgl. der vertraglichen Ausgestal-
tung der Finanzierung) als auch in der
Leistungserstellung (z.B. bei Lie-
ferantenverträgen). Sie können, soweit sie
bezifferbar sind, vom Existenzgründer im
Zuge seiner Preisbildung berücksichtigt
werden.
Agentur für Arbeit,
Arbeitsagentur.
Agio, entspricht dem Unterschied zwi-
schen Ausgabekurs und Nennwert eines
Wertpapiers. Nach § 272 Abs. 2 Nr. 1
HGB muss das bei
Emission von
Aktien bzw. GmbH-Stammeinlagen er-
zielte A. in die
Kapitalrücklage einge-
stellt werden. Vgl. auch
Aufgeld.
Gegensatz:
Disagio.
Akquisition. 1. Begriff: Die A. be-
schreibt die Übernahme eines Betriebs im
Zuge des Kaufs. Dabei verliert die über-
nommene Unternehmung ihre rechtliche
Selbstständigkeit. 2. Abgrenzung: Von
der A. ist die so genannte
Fusion zu
unterscheiden. In diesem Falle gehen zwei
vormals rechtlich selbstständige Unter-
nehmungen in einer neu entstehenden
Unternehmung auf. Im anglo-ame-
rikanischen Sprachraum existiert weiter-
hin der Begriff des Takeover, der von der
Acquisition dadurch abgegrenzt wird,
dass nur im Falle der Letztgenannten eine
Zustimmung der übernommenen Unter-
nehmung zur
Transaktion vorliegt.
Weiterhin ist die A. eine Option der Kon-
zentration, die wiederum der Kooperation
gegenüber steht. 3. Ziele: Grundsätzlich
existiert eine Vielzahl A relevanter Moti-
ve. Überwiegendes Motiv ist jedoch ein
Mangel an Ressourcen und
Kom-
petenzen zum Zwecke einer erfolgreichen
Marktbearbeitung, der im Zuge der A.
beseitigt oder gelindert wird.
Aktie 6
Aktie, Anteilsschein, Investmentzertifikat,
Besitztitel über einen Unternehmensan-
teil. Wertpapier, welches den Anteil einer
Aktiengesellschaft (AG) oder der
Kommanditgesellschaft auf Aktien
(KGaA) zertifiziert, wobei entweder der
Nennwert (Nennbetragsaktie) den Anteil
am
Grundkapital bestimmt, oder ein
prozentualer Anteil bei einer nennwertlo-
sen Aktie (Stückaktie). Mit einer A. sind
unterschiedliche Rechte, insbesondere
Vermögens- und Mitbestimmungsrechte,
verbunden. Die verschiedenen Ausprä-
gungen der Rechte formen unterschiedli-
che Aktienarten. Das Vermögensrecht, ein
residualer Gewinnanspruch, ist allen Ak-
tienarten inhärent, variiert jedoch in Rang
und Höhe. Die ausgeschütteten Gewinne
werden als
Dividende bezeichnet.
I.d.R. ist jede A. mit einem Stimmrecht
ausgestattet, welches jedoch je nach Akti-
enart eingeschränkt sein kann.
Aktienemission, Begebung von
Ak-
tien entweder bei der
Gründung einer
Aktiengesellschaft oder im Zuge einer
Kapitalerhöhung. Die A. wird zu einem
bestimmten Ausgabebetrag durchgeführt,
der sich aus dem (rechnerischen) Nomi-
nalbetrag und einem
Aufgeld zusam-
mensetzt. Bei einer Börseneinführung
stammt die A. entweder aus einer
Kapi-
talerhöhung oder wird von den Altaktio-
nären zur Umplatzierung im Publikum zur
Verfügung gestellt. Werden bei einer A.
sowohl Aktien aus einer Kapitalerhöhung
als auch aus dem Bestand der Altaktionäre
platziert, ist der Ausgabebetrag mit dem
für die A. einheitlichen Emissionskurs
identisch. Vgl. auch
Emission.
Aktiengesellschaft (AG). 1. Begriff:
Die AG ist eine
Kapitalgesellschaft mit
einem in Aktien zerlegten
Grundkapi-
tal. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
haftet nur das
Gesellschaftsvermögen,
§1AktG. 2. Merkmale: a) Aktien: Das
Grundkapital einer AG beträgt mindestens
50.000 Euro, § 7 AktG, und wird aufge-
bracht durch Sach- oder Bareinlagen der
Aktionäre. Es gibt Nennbetragsaktien und
Stückaktien, § 8 AktG. Nennbetragsaktien
lauten auf einen bestimmten Nennbetrag.
Der Mindestnennbetrag einer Aktie liegt
bei einem Euro. Die
Aktien dürfen
nicht für einen geringeren Betrag als den
Nennbetrag ausgegeben werden. Stück-
aktien verkörpern einen rechnerischen
Anteil am Grundkapital. Dieser muss
nicht einem glatten Euro-Wert entspre-
chen. Der geringste rechnerische Anteil
am Grundkapital, zu dem Stückaktien
ausgegeben werden können, ist ein Euro.
Aktien bedürfen für ihre Übertragung
keiner notariellen Form und sind daher
sehr viel fungibler als GmbH-Geschäfts-
anteile. b) Gründung: Der
Gesell-
schaftsvertrag der AG (Satzung) ist nota-
riell zu beurkunden. Die
Gründung ist
vom
Vorstand und dem
Aufsichtsrat
sowie vor allem dann, wenn ein Mit-glied
des Vorstands oder Aufsichtsrats zu den
Gründern gehört oder eine Gründung mit
Sacheinlagen vorliegt, § 33 AktG, von
einem vom
Handelsregister bestellten
Prüfer (regelmäßig einem Wirtschaftsprü-
fer oder Steuerberater) zu prüfen. Die
Gesellschaft ist von den Gründern, dem
Vorstand und dem Aufsichtsrat zur Ein-
tragung im Handelsregister anzumelden,
§ 36 AktG. Die Einlagen müssen vorher
zur freien Verfügung der Gesellschaft
geleistet sein; dies ist vom Vorstand in der
Anmeldung zu versichern. Im Fall einer
Bareinlage muss mindestens ein Viertel
des geringsten Ausgabebetrags geleistet
werden; ein etwaiges
Aufgeld und eine
Sacheinlage sind stets vollständig zu leis-
ten, § 36a AktG. c) Organe: Die AG hat
drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und
Hauptversammlung. Der Vorstand, der
aus einer oder mehreren Personen beste-
hen kann, § 76 Abs. 2 Nr. 1 AktG, ist das
Leitungsorgan der AG und zuständig für
die Geschäftsführung sowie die Vertre-
tung gegenüber Dritten, §§ 77 f. AktG.
Anders als der GmbH-Geschäftsführer
(§ 37 Abs. 1 GmbHG) ist der Vorstand
den Weisungen der Gesellschafter nicht
unterworfen, sondern führt die Geschäfte
der Gesellschaft unter eigener Verantwor-
tung, § 76 Abs. 1 AktG. Er unterliegt nur
der Kontrolle und Aufsicht durch den
Aufsichtsrat, § 111 Abs. 1 AktG, dem er
7 Aktienoption
auch berichtspflichtig ist, § 90 AktG. Be-
stimmte Arten von Geschäften sind in der
Satzung oder durch den Aufsichtsrat in
einer Vorstandsgeschäftsordnung von der
Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig
zu machen, § 111 Abs. 4 Nr. 2 AktG; ver-
weigert der Aufsichtsrat seine Zu-
stimmung, so kann der Vorstand verlan-
gen, dass die Hauptversammlung über die
Zustimmung (mit Dreiviertel-Mehrheit)
beschließt, § 111 Abs. 4 Nr. 3 und 4 AktG.
Der Aufsichtsrat, §§ 95 ff. AktG, besteht
aus mindestens drei Mitgliedern und wird
von der Hauptversammlung bestellt. Die
Hauptaufgaben des Aufsichtsrats sind die
Bestellung und Abberufung der Vor-
standsmitglieder (§ 84 AktG), die gericht-
liche und außergerichtlichte Vertretung
der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmit-
gliedern (§ 112 AktG) sowie die Überprü-
fung der Geschäftsführung. Die Aktionäre
üben ihre Rechte in den Angelegenheiten
der Gesellschaft in der Hauptversamm-
lung aus, §§ 118 ff. AktG. Die Hauptver-
sammlung bestellt die Mitglieder des Auf-
sichtsrats und beschließt u.a. über die
Verwendung des Bilanzgewinns, die Ent-
lastung der Mit-glieder des Vorstands und
des Aufsichtsrats, die Bestellung des Ab-
schlussprüfers, Satzungsänderungen und
Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
(§ 119 AktG). Gemäß § 53a AktG sind
Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen
gleich zu behandeln; dies betrifft bspw.
Stimmrechte,
Dividenden oder Bezugs-
rechte. Es besteht allerdings die Möglich-
keit der Ausgabe unterschiedlicher Akti-
en, so z.B. von Inhaber- oder Namensak-
tien, Vorzugsaktien ohne Stimmrechte
oder von vinkulierten Namensaktien, bei
denen die Übertragung nach der Satzung
an die Zustimmung der Gesellschaft ge-
knüpft werden kann (§ 68 Abs. 2 Nr. 1
AktG). Dies ermöglicht eine gewisse
Kontrolle und die Sicherstellung einer
Begrenzung des Mitgliederkreises. Einer
durchgehenden personellen Prägung der
AG steht jedoch die Satzungsstrenge des
§ 23 Abs. 5 AktG entgegen. d) Kapital-
beschaffung: Die AG ist anders als die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
börsenfähig. Über die Schaffung be-
dingten Kapitals (§ 192 AktG) können
nicht nur
Optionsanleihen oder Wan-
delschuldverschreibungen ausgegeben
werden, sondern kann auch ein
Ak-
tienoptionsplan installiert werden. Geneh-
migtes Kapital (§§ 202 ff. AktG), das vom
Vorstand innerhalb einer Frist von höchs-
tens fünf Jahren bis zur Höhe von 50%
des Grundkapitals ausgegeben werden
kann, verschafft dem Vorstand die Mög-
lichkeit zur flexiblen Reaktion auf Verän-
derungen des wirtschaftlichen Umfelds
oder auch zu Unternehmenskäufen gegen
Ausgabe eigener Aktien. Vgl. auch
Kleine AG.
Dr. Wolfgang Weitnauer
Literatur:
Happ, W.: Aktienrecht: Handbuch-
Mustertexte-Kommentar, Köln 2004;
Semler, J./v. Schenck, K.: Arbeitshand-
buch für Aufsichtsratsmitglieder, Mün-
chen 2004; Semler, J./Volhard, R.: Ar-
beitshandbuch für die Hauptversamm-
lung, München 2003; Hüffer, U.: Aktien-
gesetz, München 2004; Jäger, A.: Ak-
tiengesellschaft, München 2004.
Aktienkapital,
Grundkapital.
Aktienoption,
Option mit einer
Aktie als Basiswert. Eine A. ist ein be-
dingtes Termingeschäft, mit welchem der
Käufer das Recht, jedoch nicht die Pflicht,
erwirbt, innerhalb oder nach einem defi-
nierten Zeitraum (Laufzeit) eine Aktie zu
einem festgelegten Preis (Ausübungs-
preis) zu handeln. Man unterscheidet in
der einfachsten Form (Plain Vanilla-
Optionen) zwischen Kaufoption (Call)
und Verkaufsoption (Put). Ist die Aus-
übung jederzeit erlaubt, spricht man von
einer amerikanischen Option. Dagegen
findet bei einer europäischen Option die
Ausübung am Ende der Laufzeit statt. A.
sind an den meisten Börsen handelbar,
werden aber auch im Freiverkehr (Over-
the-Counter) angeboten. Sie werden häu-
fig von den zur Aktie gehörenden Unter-
nehmen als Anreiz an Angestellte und zur
Senkung der fixen Kapitalkosten an In-
Aktienoptionsanleihe 8
vestoren ausgegeben. Vgl. auch
Stock
Option.
Aktienoptionsanleihe,
Stock War-
rant Bond.
Aktienoptionsplan, Vergütungsart der
Mitarbeiter auf Basis von Unterneh-
mensoptionen. Der A. beteiligt Mitarbei-
ter am Unternehmenserfolg, indem diese
Optionen des beschäftigenden Unter-
nehmens als Vergütung erhalten. Dies
wird vor allem bei Führungskräften an-
gewandt, um ein
Shareholder Value-
getriebenes
Anreizsystem zu schaffen.
Weiter werden A. von jungen Wachs-
tumsunternehmen zur Vergütung genutzt.
Diese können keine hohen Gehälter zah-
len, so dass sie im
Wettbewerb um gute
Arbeitskräfte einen Nachteil erleiden.
Aktienoptionen können als zusätzliche
Vergütung diesen Nachteil aufwiegen, da
sie aufgrund des hohen Wachstums dieser
Firmen einen hohen zukünftigen Wert
aufweisen können. Zur Durchführung
können Aktien neu emittiert oder zurück-
gekaufte Aktien ausgegeben werden. A.
dienen aufgrund der Hebelwirkung insbe-
sondere dazu, die Risikobereitschaft des
Managements an die der Anteilseigner
anzugleichen.
Aktiensplit,
Stock Split.
Aktienteilung,
Stock Split.
Aktiva, Verwendung des betrieblichen
Vermögens (Mittelverwendung), ausge-
wiesen auf der linken Seite der
Bilanz.
A. werden allgemein unterteilt in
Anla-
gevermögen,
Umlaufvermögen, Rech-
nungsabgrenzungsposten und Bilanzie-
rungshilfen. Gegensatz: Passiva.
Akzeptanz. 1. Begriff: Unter A. wird die
Verknüpfung einer inneren rationalen Be-
gutachtung und Erwartungsbildung (Ein-
stellungsebene), einer Übernahme der
Nutzungsinnovation (Handlungsebene)
und einer freiwillligen problemorientier-
ten Nutzung (Nutzungsebene) bis zum
Ende des gesamten Nutzungsprozesses
(d.h. Nutzungsinnovation wird vom Markt
genommen) verstanden. Entsprechend
umschließt die A betrachtung die Zeit-
punkte vor und nach dem Kauf bzw.
Übernahme, so dass die Kombination von
Kauf- und Nutzungsprozess bei
Inno-
vationen als A prozess bezeichnet wird.
Ein Nachfrager, der sich zur Übernahme
und konkreten Nutzung einer Innovation
entschieden hat, wird als Akzeptierer be-
zeichnet. Demgegenüber handelt es sich
bei einem Nachfrager, der die Nutzung
einer Innovation in Erwägung zieht, aber
noch keine endgültige Nutzungsentschei-
dung getroffen hat, um einen potenziellen
Akzeptierer. 2. Akzeptanzebenen: a)
Einstellungsebene: Bei der eine Verknüp-
fung von Wert- und Zielvorstellungen mit
einer rationalen Handlungsbereitschaft
hinsichtlich Kauf- und Nutzungsentschei-
dung gebildet wird. Die Handlungsbereit-
schaft formt sich anhand einer inneren
Begutachtung von Vor- und Nachteilen
aus kognitivem Wissen heraus und be-
stimmt den Willen zum Kauf und die Vor-
stellung über eine geplante Nutzungsin-
tensität. b) Handlungsebene: Bei der die
aktive Umsetzung der rationalen Bereit-
schaft und der vorgegebenen Handlungs-
tendenzen in Form einer insb. freiwilligen
Übernahme (Teilnahme/Anschluss) bzw.
eines freiwilligen Kaufs (konkrete Hand-
lung) des Produkts erfolgt. Die Hand-
lungsebene beinhaltet auch eventuell mo-
difizierte Überlegungen zur geplanten
Nutzungsintensität. c) Nutzungsebene:
Bei der sich die durchgeführte Handlung
des Kaufes bzw. Übernahme eines Pro-
duktes auch in eine freiwillige, konkrete,
aufgabenbezogene bzw. problemorientier-
te Nutzung (Verhalten) umgesetzt wird.
Die geplante Nutzungsintensität wird real
umgesetzt oder den realen Gegebenheiten
angepasst. 3. Akzeptanzprozess: Die
hergeleiteten Erklärungs- bzw. A ebenen
stehen in den ersten beiden Punkten in
enger Verbindung zu den klassischen
Konstrukten der
Einstellung und
Adoption, da diese nicht ersetzt, sondern
nur durch das Konstrukt der A. ergänzt
werden sollen. Entscheidend ist, dass nun
zu jedem Zeitpunkt Überlegungen zum
9 Alteigentümer
Nutzungsakt eingeschlossen werden. In
ihrer unterschiedlichen zeitlichen Ausprä-
gung begleiten die Ebenen den A
prozess, der drei zentrale zeitliche Eck-
punkte umspannt. Eine Phase der Einstel-
lungsbildung vor dem Kauf bzw. der Teil-
nahme oder dem Anschluss an eine E-
Plattform (Einstellungsphase), dem Kauf-
/Teilnahme- und Anschluss- bzw. dem
Übernahmezeitpunkt (Adoption) mit sei-
ner spezifischen Übernahmesituation
(Handlungsphase) und eine Phase nach
dem Kauf bzw. Anschluss, in der das
elektronische Produkt zum Einsatz
kommt, d.h. genutzt wird (Nutzungspha-
se). 4. Akzeptanzkonstrukte: Eine Be-
sonderheit des resultierenden Akzeptanz-
prozesses ist darin zu sehen, dass inner-
halb der zeitabhängigen Phasen jeweils
unterschiedliche A konstrukte gebildet
werden können. Diese Konstrukte reprä-
sentieren die entsprechenden Zwischen-
stadien der A bildung des Nachfragers
und geben Aufschluss über den weiteren
Verlauf des Prozesses. Das Konstrukt
Einstellungsakzeptanz umfasst hierbei
die gegenwärtige Bewertungsebene, die
erwartete Handlungsebene und die erwar-
tete Nutzungsebene. Es beinhaltet die
Möglichkeit der Prognose auf den zukünf-
tigen Kauf bzw. Anschluss und die Nut-
zung eines Produktes (Einstellungsphase).
Das Konstrukt Handlungsakzeptanz
umfasst dagegen die konkrete Kauf- bzw.
Anschlussentscheidung und die hier ge-
gebene Produktbewertung, sowie eine
Prognose auf die zukünftige Nutzung
(Handlungsphase). Das Konstrukt Nut-
zungsakzeptanz gibt innerhalb der Nut-
zungsphase einen Eindruck zur gegenwär-
tigen Bewertung des Produktes, zur rück-
wirkenden Betrachtung der Kauf- bzw.
Anschlussentscheidung (Dissonanzen)
und zur aktuellen Nutzungshäufigkeit
bzw. -intensität.
Prof. Dr. Tobias Kollmann
Literatur:
Kollmann, T.: Die Akzeptanz innovativer
Nutzungsgüter und -systeme Konse-
quenzen für die Einführung von Tele-
kommunikations- und Multimediasyste-
men, Wiesbaden 1998; Kollmann, T.: At-
titude, adoption or acceptance? - measu-
ring the market success of telecommuni-
cation and multimedia technology, in:
International Journal of Business Perfor-
mance Management, Nr. 2, Vol. 6 (2004),
S. 133-152.
Alleinstellungsmerkmal,
Unique
Selling Proposition.
Alleinvertriebsabkommen, Exklusiv-
vertrieb, vertragliche Abmachung zwi-
schen Hersteller und Händler, wobei der
Händler das Recht erhält, das Produkt in
einer oder in mehreren Region(en) exklu-
siv zu vertreiben. Die Auswahl des Händ-
lers erfolgt nach qualitativen und quanti-
tativen Kriterien. Für
Unternehmens-
gründungen kann ein Alleinvertriebs-
abkommen zur Incentivierung von Han-
delspartnern dienen, es weist aber bei
nicht sachgerechter Auswahl des Partners
erhebliche Risiken auf.
allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB),
im deutschen Zivilrecht (§§ 305-
310 BGB) geregelte Vertragsbedingun-
gen, die eine Vertragspartei, meist der
Verkäufer, der anderen Vertragspartei,
meist dem Käufer, bei Abschluss eines
Vertrages stellen kann. Der Inhalt der
AGB unterliegt nach §§ 307-309 BGB
einer Inhaltskontrolle in Form einer grö-
ßeren Anzahl v on möglichen einzelnen
Klauseln, die stets oder nach entsprechen-
der vorzunehmender Wertung unwirksam
sind. Die gesetzlichen Regelungen zur
Wirksamkeit von AGB lassen sich wie
folgt zusammenfassen: Individuelle Ver-
tragsabreden stehen über den AGB; kein
Vertragsbestandteil sind überraschende
AGB, mit denen der andere Vertragsteil
nach den Umständen nicht gerechnet hat
bzw. muss; Zweifel bei der Auslegung
gehen zu Lasten des Verkäufers.
Allianz,
strategische Allianzen.
Alteigentümer, Seniorunternehmer,
Übergeber, Unternehmenseigentümer, der