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Fast close absch liisse und schadenr ii ckstellungen nach HGB IASIFRS und US GAAP by oliver schulte

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Oliver Schulte

Fast-Close-Abschliisse und Schadenriickstellungen
nach HGB, IAS/IFRSund US-G~P


GABLER EDITION WlSSENSCHAFT
Rechnungswesenund Unternehmensiiberwachung
Herausgegeben von
Professor Dr. Hans-Joachim BScking und
Professor Dr. Michael Hommel

Die Schriftenreihe pr~isentiert Ergebnisse der betriebswirtschaftlichen Forschung zu den Themengebieten Financial Accounting,
Business Reporting, Business Audit, Business Valuation und
Corporate Governance. Die Beitr~ige dieser Reihe verfolgen das Ziel,
Vorgaben der ISesetzgebung, der nationalen und internationalen
Standardsetter sowie Empfehlungen der Wirtschaftspraxis mittels
des Instrumentariums der betriebswirtschaftlichen Theorie zu
beschreiben, zu analysieren und insbesondere vor dem Hintergrund
der Anforderungen des Kapitalmarktes weiterzuentwickeln.


Oliver Schulte

Fast-Close-Abschliisse und
Schadenrii ckstellungen
nach HGB, IAS/IFRS und
US-GAAP
Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Michael Hommel

Deutscher Universit~its-Verlag




Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;
detaillierte bibliografische Daten sind im Internet ~iber <> abrufbar.

Dissertation Universitiit Frankfurt am Main, 2006

1. Auflage Mai 2006

Alle Rechte vorbehalten
9 Deutscher Universitiits-Verlag I GWV Fachverlage GmbH,Wiesbaden 2006
Lektorat: Brigitte Siegel/Sabine SchSIler
Der Deutsche Universit~its-Verlag ist ein Unternehmen von Springer Science+Business Media.
www.duv.de
Das Werk einschliel~lich aller seiner Teile ist urheberrechtlich gesch~Jtzt.
Jede Verwertung aul~erhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung des Verla.gs unzul~issig und strafbar. Das gilt insbesondere fiJr Vervielfiiltigungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen und die
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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem
Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche
Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten
wiiren und daher von jedermann benutzt werden d~rften.
Umschlaggestaltung: Regine Zimmer, Dipl.-Designerin, Frankfurt/Main
Druck und Buchbinder: Rosch-Buch, Schel~litz
Gedruckt auf s~iurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
Printed in Germany
ISBN-IO 3-8350-0342-9
ISBN-13 978-3-8350-0342-2



Geleitwort
W~lrend der geneigte Leser mit den Ver~iffentlichungen zur Rechnungslegung von Banken
mtihelos ganze Regalreihen flillen kann, nehmen sich die Ver6ffentlichungen auf dem Gebiete
der Versichemngsbilanzierung eher bescheiden aus. Die Versicherungsbilanzierung tr~igt- so
scheint es - die Grundztige einer Geheimwissenschaft. Nur wenige Eingeweihte kennen ihre
Regeln und geben ihr Wissen seit Generationen auf unbekannten Pfaden an ihre Nachfolger
weiter. Au6enstehenden f~illt es schwer sich tiber die Besonderheiten dieser Disziplin zu informieren. Herrn Schulte gelingt es, mit seiner Arbeit die Bilanzierungsregeln ftir Versicherungsvertr~ige systematisch darzustellen und in zentralen Punkten zu erganzen.
Im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation steht die Schadenrtickstellung bei Schaden- und
Haftpflichtversicherungen. Diese Rtickstellung nimmt in deren Bilanzen den gr613ten Teil der
Passivseite ein. Sie tibersteigt dabei nicht nur h~iufig das Eigenkapital des Unternehmens um
ein Vielfaches, sondem sie ist auch durch ein enormes Mal3 an Unsicherheit gekennzeichnet.
H~iufig liegt eine groge Zeitspanne zwischen der Entstehung des versicherten Schadens und
der Schadenszahlung durch das Versicherungsuntemehmen. Der entsprechende Zeitraum
kann bei Verm6genshaftpflichtsch~iden leicht 10 bis 15 Jahre erreichen und tiberschreiten.
Dabei steht der Versicherer nicht nur vor der Herausforderung, dass er weit in der Zukunft
liegende, zum Bilanzstichtag h~iufig dem Grunde und der H6he nach unbekannte Schadenszahlungen prognostizieren muss. Der Kapitalmarkt wfinscht auch immer h~iufiger eine schnellere Information. Dadurch ist das Versicherungsuntemehmen gezwungen, m~glichst unverztiglich nach dem Bilanzstichtag verl~issliche Aussagen fiber den Umfang der Schadenrtickstellungen zu publizieren. Diese ambitionierte Aufgabe kann nur gelingen, wenn systemgerechte, interpretierbare Bilanzierungsvorschriften entwickelt werden, die eine typisierte Berichterstattung tiber Schadenrtickstellungen gew~ihrleisten, und wenn funktionsttichtige
Sch~itzverfahren ausgew~ihlt werden, die eine objektivierte Sch~itzung der zuktinftigen Schadenszahlungen erm6glichen. Eine fundierte, kritische Analyse der (inter-) nationalen Bilanzierungsvorschriften ftir Schadenrfickstellungen ist dazu unerl~isslich.
Herr Schulte hat sich dieser Aufgabe angenommen. 121beraus sachkundig stellt er die ftir die
Bilanzierung von Schadenrfickstellungen mal3gebenden (rudiment~iren) Vorschriften des HGB
und der IAS/IFRS und US-GAAP vor und sch~irft sie vor dem Hintergrund der jeweils geltenden Rechnungslegungssysteme. Der Leser erf~ihrt nicht nur, auf welche sehr unterschiedliche
Art und Weise die Schadenrtickstellungen in den einzelnen Systemen angesetzt und bewertet
werden. Herr Schulte zeigt darfiber hinaus anhand klar strukturierter Beispiele die St~irken


und Schw~ichen der international g~ingigen Sch~itzverfahren auf und w~igt sie gegeneinander
ab.
Die vorliegende Arbeit verbindet theoretischen Anspruch und Praxisrelevanz in idealer Weise. Der Verfasser verfiigt fiber eine herausragende Kenntnis der bilanztheoretischen Grundlagen und versteht es, die auslegungsoffenen Bilanzierungsvorschriften tiberzeugend zu systematisieren und unter Beachtung des geltenden Bilanzzwecks zu pr~izisieren, ohne den Praxisbezug aus den Augen zu verlieren. Mit gut gew~ihlten Beispielen verdeutlicht er nachvollziehbar die praktische Relevanz der von ihm erzielten Ergebnisse. Die vorliegende Arbeit ist
deshalb ftir den wissenschat~lich Interessierten und den Bilanzierungspraktiker gleichermal3en
lesenswert und von grol3em Gewinn. Ich wfinsche ihr eine weite Verbreitung.


Prof. Dr. Michael Hommel


Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universit~it Frankfurt am Main in leicht ver~inderter Form im November 2005
als Dissertation angenommen. Sie entstand im Rahmen eines Promotions-Praxis-Modells am
Lehrstuhl ftir Wirtschaftsprtifung und Rechnungslegung der Johann Wolfgang GoetheUniversit~it in Frankfurt am Main und einer Tatigkeit bei der DBV-Winterthur Versicherung
in Wiesbaden.
An vorderster Stelle m6chte ich meinem Doktorvater Prof. Dr. Michael Hommel f'tir die fachliche und pers6nliche F6rderung und das in mich gesetzte Vertrauen meinen tiefen Dank aussprechen. Seine hohe Diskussionsbereitschafl und kritische Auseinandersetzung mit versicherungstechnischen Fragestellungen waren mir stete Motivation beim Verfassen dieser Arbeit.
Bedanken m6chte ich mich ebenfalls bei Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim B6cking f'tir die
l]'bernahme und ~iul3erstkurzfristige Erstellung des Zweitgutachtens.
Grol3er Dank gilt der DBV-Winterthur Versicherung, namentlich den Herren Gerhard Brahm
und Dr. Rainer Sch611hammer, ohne deren umfassende F6rderung, insbesondere in zeitlicher
und finanzieller Hinsicht, das externe Promotionsvorhaben kaum m6glich gewesen ware.
Mein ganz herzlicher Dank gilt Frau Dr. Christine E. Kurt, deren fachliche Anregungen und
Untersttitzung entscheidend zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen haben.
Dartiber hinaus bedanke ich mich bei meinen lieben Kolleginnen und Kollegen fiir die sehr
gute Zusammenarbeit am Lehrstuhl, insbesondere Herrn Prof. Dr. Thomas Berndt, Frau Dipl.Kffr. Muriel Benkel, Frau Dr. Inga Dehmel, Herrn Dipl.-Kfm. Florian Franke, Frau Uta Halwas-Bruckner, Frau Dipl.-Kffr. Denise Pauly, Frau Dr. Susanne Planert, Frau Dipl.-Kffr. Anja
Morawietz, Frau Stefanie Schmitz, Herrn Dr. Thomas Schmotz, Herrn Thomas Weiland,
Herrn Dipl.-Kfm. Stefan Wich, Frau Dipl.-Kffr. Sandra Wolf.
Ein besonderes Geftihl tier Dankbarkeit empfinde ich gegentiber meiner Freundin, ohne deren
moralische Untersttitzung und st~indigen Ansporn die Arbeit vielleicht nicht zustande gekommen w~ire. Meine Familie hat durch ihre vielf~iltige Untersttitzung und ihr unerschtittliches Verst~indnis im Bezug auf meine Launen und meinen notorischen Zeitmangel das Gelingen dieser Arbeit entscheidend beeinflusst; Ihr ist diese Arbeit gewidmet.

Oliver Schulte

VII


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

XV

Abbildungsverzeichnis

XVI

Verzeichnis der verwendeten Symbole
Abktirzungsverzeichnis
Problemstellung
Die Grundlagen des Fast Close-Abschlusses
A.

Vermittlung entscheidungsntitzlicher Informationen als Sinn und Zweck der extemen
Rechnungslegung
1.
Zielsetzung der externen Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht
1.1.
Die Funktionen des handelsrechtlichen Einzelabschlusses
1.1.1. Ausschtittungsbemessungsfunktion
1.1.2. Informationsfunktion
1.2.
Informationsfunktion des handelsrechtlichen Konzemabschlusses
2.
Zielsetzung der externen Rechnungslegung nach US-GAAP und IAS/IFRS
2.1.
Vermittlung entscheidungsntitzlicher Informationen als alleinige Zielsetzung der
externen Rechnungslegung nach US-GAAP und IAS/IFRS
2.1.1. US-GAAP

2.1.2. IAS/IFRS
2.2.
Qualitative Anforderungen an entscheidungsntitzliche Informationen
2.2.1. US-GAAP
2.2.2. IAS/IFRS
Fast Close-Abschltisse im Spannungsverh~ilmis zwischen Relevanz und Verl~isslichkeit
Fast Close - die zeitnahe Ver6ffentlichung von PeriodenabschRissen
1.1.
Bedeutung der Zeim~ihe ftir die Vermittlung entscheidungsrelevanter
Informationen
1.1.1. Zeim~ihe als Voraussetzung ffir die Vermittlung entscheidungsrelevanter
Informationen
1.1.2. Zielkonflikt zwischen zeitnahen und verl~isslichen
Abschlussinformationen
1.2.
Fristen ffir die Aufstellung und Ver6ffentlichung von Periodenabschltissen in der
internationalen Rechnungslegung
1.2.1. HGB und GoB
1.2.1.1. Aufstellung des Abschlusses
1.2.1.2. Offenlegung des Abschlusses
1.2.2. US-GAAP und IAS/IFRS
1.3.
Motive der Unternehmen zur Beschleunigung der Abschlusserstellung
1.4.
Magnahmen zur Beschleunigung der Abschlusserstellung
2.
Fast Close und das Stichtagsprinzip
2.1.
Vereinbarkeit der VerkOrzung des Aufhellungszeitraums mit dem
handelsrechtlichen Abschlussstichtagsprinzip

2.1.1. Abschlussstichtagsprinzip
2.1.1.1. Unmal3geblichkeit des subjektiven Kenntnisstands am Bilanzstichtag
2.1.1.2. Handelsrechtliches Aufhellungsgebot
1.

XVII
XIX
1
6

6
6
6
6
7
8
9
9
9
10
11
11
13
14
14
14
14
16
18
18

18
19
20
21
23
25
25
25
25
26


a)
b)

A.

1.

B,

1.

Wurzeltheorie
Aufhellungskonzeptionen
(1) Subjektive Aufhellungskonzeption
(2) Objektive Aufhellungskonzeption
(3) Relevanz der Aufhellungskonzeptionen ffir das deutsche Handelrecht
2.1.2. Verkfirzung des Aufhellungszeitraums
2.1.2.1. Verkfirzung des Aufhellungszeitraums durch eine zeitnahe Ver6ffentlichung

der Abschlfisse
2.1.2.2. Vereinbarkeit eines verkfirzten Aufhellungszeitraums mit der subjektiven
Aufhellungskonzeption
2.1.2.3. Unvereinbarkeit eines verl~rzten Aufhellungszeitraums mit der objektiven
Aufhellungskonzeption
2.2.
Vereinbarkeit einer Verkfirzung des Aufhellungszeitraums mit dem
Aufhellungsverst~indnis nach US-GAAP und IAS/IFRS
2.2.1. Grundsfitze der Berticksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
2.2.1.1. US-GAAP
2.2.1.2. IAS/IFRS
2.2.1.3. UnmaBgeblichkeit der subjektiv bekannten Verh/~ltnisse am Bilanzstichtag
2.2.2. Einzelsachverhalte
2.2.2.1. US-GAAP
2.2.2.2. IAS/IFRS
2.2.3. Verlakzung des Aufhellungszeitraums
2.2.3.1. Vereinbarkeit einer Verlairzung des Aufhellungszeitraums mit dem
Aufhellungsverstfindnis nach US-GAAP und IAS/IFRS
2.2.3.2. Balance zwischen zeitnahen und zuverl/~ssigen Abschlussinformationen

26
27
27
30
33
34

46
46


Bilanzierung der Schadenrfickstellungen in der intemationalen Rechnungslegung

48

Grundlagen des Versicherungsgeschfifts
Leistung und Leistungserstellung des Versicherungsuntemehmens
1.1. Leistung des Versicherungsuntemehmens
1.1.1. Die Leistung des Versichemngsuntemehmens nach dem
Versichemngschutzkonzept
1.1.2. Gew~ihrungyon Versicherungsschutz ein Nachleistungsgeschfift
1.1.3. Der Versichemngsvertrag - ein Dauerschuldverh/~lmis
1.2. Leistungserstellung des Versichemngsunternehmens
1.2.1. Risikoausgleich im Kollektiv
1.2.2. Das Gesetz der groBen Zahlen
1.2.3. Risikoausgleich in der Zeit
1.3. Versicherungstechnische Risiken
1.3.1. Komponenten des versichemngstechnischen Risikos
1.3.2. Reduktion des versicherungstechnischen Risikos

48
48
48

Bilanzierung der Schadenl~ckstellungen in der intemationalen Rechnungslegung
Bilanzierung der Schadenrtickstellungen nach deutschem Handelsrecht
1.1. Gewinnrealisation im Versicherungsgesch/~ft
1.1.1. Ertragsrealisation nach dem Versicherungsschutzkonzept
1.1.2. Aufwandsperiodisierung
1.1.3. Charakterisierung der Schadenr~ckstellungen und Abgrenzung zu anderen
versichemngstechnischen Rfickstellungen

1.2. Ansatznormen
1.2.1. Prinzip der wirtschaftlichen Verm6gensbelastung
1.2.1.1. Passivierung rein wirtschaftlicher Verpflichtungen
1.2.1.2. Bildung der Schadenrfickstellungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
a)
Rechtsverpflichtungen aus dem Eintritt des Versicherungsfalls
b)
Faktische Leistungsverpflichtungen aus dem Eintritt eines Schadens

61
61
61
61
64

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37
38
40
40
40
41
42
42
42
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46

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53
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56
57
57
59

68
72
72
72
73
73
74


c)
Rentenversichemngsf'~ille
1.2.2. Objektivierungsprinzipien
1.2.2.1. Augenverpflichtungsprinzip
a)
Schadenaufwendungen
b)
Schadenreguliemngsaufwendungen
(1) Gegenstand der Schadenregulierungskosten
(2) Auffassung der Rechtsprechung und Finanzverwaltung
(3) Unselbstst/~ndige Nebenleistung der Hauptleistung
1.2.2.2. Prinzip der objektivierten Mindestwahrscheinlichkeit

a)
Konkretisierung einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit ftir das Bestehen
bzw. Entstehen der Verbindlichkeit und ftir die Inanspruchnahme
(1) ObjektivierungsmaBst~ibe
(2) Beurteilung der objektivierten Mindestwahrscheinlichkeit ftir
Verpflichtungen aus Versicherungsfallen
b)
Regresse, Provenues und Teilungsabkommen
1.2.2.3. Prinzip der selbstst/~ndigen Bewertbarkeit
1.2.3. Passivierungszeitpunkt nach der Rechtsprechung
1.2.3.1. Wirtschaftlicher Erftillungsrtickstand bei Dauerschuldverh/fltnissen
1.2.3.2. Rechtliche Entstehung der Verbindlichkeit
a)
Phasen eines Versicherungsfalls
b)
Definitionen ftir den Eintritt des Versicherungsfalls
c)
Rechtliche Entstehung mit dem Eintritt des Versicherungsfalls
1.2.3.3. Wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit
a)
Wirtschaftliche Verursachung als Erf~llung der wirtschaftlich wesentlichen
Tatbestandsmerkmale
b)
Keine Passivierung der Schadenrfickstellung vor dem Eintritt des
Versicherungsfalls
c)
Passivierungszeitpunkt faktischer Leistungsverpflichtungen
1.3. Bewertungsnormen
1.3.1. Einzelbewertungsprinzip
1.3.1.1. Einzelrfickstellungen

1.3.1.2. Pauschalrfickstellungen
a)
Unsicherheitsbedingte Pauschalbewertung
b)
Vereinfachungsbedingte Pauschalbewertung
1.3.1.3. Pauschale Abschl~ige auf die Schadenrfickstellung
1.3.2. Bewertungsmaf3st/~beder Schadenrfickstellungen
1.3.2.1. Prinzip des vollen Erftillungsbetrags
1.3.2.2. H6chstwertprinzip
1.3.2.3. Bewertung bei Mehrwertigkeit
1.3.2.4. Kostenzuordnung
1.3.3. Abschlussstichtagsprinzip
1.3.3.1. Berficksichtigung von Lohn- und Preissteigerungen
1.3.3.2. Abzinsung der Schadenrfickstellung
a)
Abzinsungsverbot
b)
Passivierung der Rentenversichemngsf~lle mit dem Barwert
Bilanzierung der Schadenrfickstellungen nach IAS/IFRS und US-GAAP
2.1.
IAS/IFRS
2.1.1. Entwicklung eines IFRS ,,Insurance Contracts"
2.1.2. Regelungen des IFRS 4 Insurance Contracts
2.1.2.1. Anwendungsbereich
2.1.2.2. Die Beibehaltung der bisherigen Bilanzierungsmethoden als Kemaussage
des IFRS 4
2.1.2.3. )~mderungen der Bilanzierungsmethoden
2.2.
US-GAAP
2.2.1. Gewinnrealisation f'tir Versichemngsvertr/~ge


75
76
76
76
77
77
78
79
80
80
80
83
86
90
91
91
92
92
93
95
97
97
98
101
102
102
102
104
104

106
108
109
109
112
112
115
118
118
122
122
125
126
126
126
127
127
128
129
130
130


2.2.1.1. Differenzierung zwischen ,,short-duration contracts" und ,,long-duration
contracts"
2.2.1.2. Ertragsrealisation und Aufwandsperiodisierung f'tir kurzfristige
Versichemngsvertdige
2.2.2. Ansatznormen f'tir die Schadenrfickstellung
2.2.2.1. Der Passivierungszeitpunkt nach dem ,,meet the definition"-Kriterium
2.2.2.2. Erf'tillung der Definitionsmerkmale einer Verbindlichkeit

a)
Prinzip der wirtschaftlichen Verm6gensbelastung
b)
Obj ektivierungsprinzipien
(1) AufSenverpflichtung
(2) Unentziehbarkeitskriterium
2.2.2.3. Ansatzvoraussetzungen einer ,,loss contingency"
a)
Mindestwahrscheinlichkeit der Verm6gensbelastung
b)
Vemfinftige Bewertbarkeit
2.2.3. Bewertungsnormen
2.2.3.1. Konzept der ,,estimated ultimate cost"
2.2.3.2. Grundsatz der Gesamtbewertung
a)
Komponenten der Schadenrfickstellungen
b)
Schadenaufwendungen
c)
Schadenregulierungsaufwendungen
2.2.3.3. Bewertung bei Mehrwertigkeit
2.2.3.4. Abzinsung der Schadenrtickstellungen
2.2.3.5. Rfickgriffsansprfiche
III.

130
131
135
135
137

137
138
138
140
143
143
144
145
145
147
147
149
151
153
154
156

Anwendung einfacher Schtitzverfahren zur Objektivierung der Schadenrfickstellungen ftir
unbekannte Versicherungsf~ille
158

m.

Ausgangsbeispiel

158

B.

Loss Ratio-Verfahren


159

C.

Objektivierung der Schadenrfickstellung mit den nach US-GAAP anerkannten
Schtitzverfahren
Das Schadenabwicklungsdreieck
1.1. Definition
1.2. Abwicklungsdaten
1.2.1. Notwendigkeit zur Aufbereitung des Datenmaterials
1.2.2. Datendefinition
1.2.3. Subjektive Ermessensspielrtiume in der Aufbereitung des
Datenmaterials
Objektivierung der Schtitzung der Schadenrtickstellungen mit den einfachen
Schtitzverfahren nach US-GAAP
2.1.
Die Rtickstellungsschtitzung auf Basis objektivierter Schadengr613en nach
dem Chain-Ladder-Verfahren
2.2.
Cape Code-Verfahren als Erweiterung des Chain-Ladder Verfahrens
2.3.
Die Rfickstellungsschtitzung auf Basis subjektiver Erwartungen und objektivierten
Vergangenheitswerten nach dem Bomhuetter-Ferguson-Verfahren
Anwendung der nach US-GAAP anerkannten Verfahren auch ftir den
handelsrechtlichen Jahresabschluss
3.1. Vorsichtiger Wert vs. Erwartungswert
3.2. Objektivierte Erf'tillungsbetrag vs. wahrscheinlicher Erf'tillungsbetrag
3.2.1. Die Extrapolation vergangener Inflationsraten mit den Schtitzverfahren
3.2.2. Aufbereitung der Datenbasis zur Berficksichtigung der Preisverhtilmisse am

Abschlussstichtag
3.2.3. Anwendung des Chain-Ladder-Verfahrens auf die aufbereitete Datenbasis

XII

161
161
161
164
164
168
170
172
172
176
180
183
183
185
185
186
189


D.

Objektivierung der Sch~itzung durch Relationen zwischen bekannten und unbekannten
Versichemngsf'gllen

191


Thesenf6rmige Zusammenfassung

197

Literaturverzeichnis

201

Verzeichnis der Urteile und Entscheidungen

239

Quellenverzeichnis

242




Tabellenverzeichnis
TABELLE 1:
TABELLE 2:

ERWARTUNGSWERT EINES BEKANNTEN VERSICHERUNGSFALLS ................... 153
ZEITPUNKT UND HOHE DER SCHADENZAHLUNGEN ....................................... 158

TABELLE 3:

INFLATIONSRATEN ........................................................................................ 159


TABELLE 4:

ANZAHL UND GESAMTHOHE DER EINZELRISCKSTELLUNGEN FUR BEKANNTE
VERSICHERUNGSF,~LLE ................................................................................. 159

TABELLE 5:

SCHADENABWICKLUNGSDREIECK- FORMALE DARSTELLUNG ...................... 162

TAI3ELLE 6:

SCHADENDREIECK MIT SCHADENZAHLUNGEN .............................................. 163

TABELLE 7:

SCHADENZAHLUNGEN MIT KONSTANTEM AUSZAHLUNGSMUSTER ................ 166

TABELLE 8:

SCHADENZAHLUNGEN MIT VERANDERTER
ABWICKLUNGSGESCHWlNDIGKEIT ................................................................ 166

TABELLE 9:

TREND IN DEN KALENDERJAHREN ................................................................. 167

TABELLE 10:

SCHADENABWICKLUNGSDREIECK- KUMULIERTE SCHADENZAHLUNGEN ..... 172


TABELLE 11:

SCHADENDREIECK CHAIN-LADDER - ENTWICKLUNGSFAKTOREN ................. 173

TABELLE 12:

ERMITTLUNG DER ENDSCHADENLAST NACH DEM
CHAIN-LADDER-VERFAHREN ........................................................................ 174

TABELLE 13:
TABELLE 14:
TABELLE 15:

CHAIN-LADDER-VERFAHREN - BILDUNG DER ROCKSTELLUNG .................... 175
CAPE CODE-VERFAHREN - BILDUNG DER RUCKSTELLUNG .......................... 178
SCH,~TZUNG DER SCHADENRUCKSTELLUNG NACH DEM
CAPE CODE-VERFAHREN .............................................................................. 180

TABELLE 16:
TABELLE 17:
TABELLE 18:
TABELLE 19:

SCH)kTZUNG DER PERIODENINDIVIDUELLEN SCHADENQUOTEN ..................... 181
BORNHUETTER-FERGUSON

-

BILDUNG DER ROCKSTELLUNG ........................ 182


ZUSAMMENSETZUNG DER ENTWICKLUNGSFAKTOREN .................................. 183
SCH,~TZUNG DER SCHADENQUOTEN .............................................................. 184

TABELLE 20:

INFLATIONSRATEN ........................................................................................ 186

TABELLE 21:

INFLATIONSBEREINIGTE UNKUMULIERTE SCHADENZAHLUNGEN ................... 187

TABELLE 22:

SCHADENZAHLUNGEN- AUSGANGSBEISPIEL ................................................ 187

TABELLE 23:

INFLATIONSBEREINIGTE UNKUMULIERTE SCHADENZAHLUNGEN II ............... 188

TABELLE 24:

SCHADENABWICKLUNGSDREIECK- ENTWICKLUNGSFAKTOREN ................... 189

TABELLE 25:

ERMITTLUNG DER ENDSCHADENLAST NACH DEM CHAIN-LADDERVERFAHREN FISR INFLATIONSBEREINIGTE SCHADENZAHLUNGEN I ............... 189

TABELLE 26:


SCHADENABWICKLUNGSDREIECK - ENTWICKLUNGSFAKTOREN ................... 190

TABELLE 27:

ERMITTLUNG DER ENDSCHADENLAST NACH DEM CHAIN-LADDERVERFAHREN FISR INFLATIONSBEREINIGTE SCHADENZAHLUNGEN II .............. 190

TABELLE 28:

UMRECHNUNG DER ERWARTETEN ENDSCHADENLAST AUF DIE

TABELLE 29:

DURCHSCHNITTSSCHADEN BEKANNTE VERSICHERUNGSFALLE ..................... 192

ERWARTETEN PREISVERHALTNISSE IM ABWICKLUNGSZEITPUNKT ................ 191
TABELLE 30:

SCHADENZAHLUNGEN ................................................................................... 193

TABELLE 31:

NACHGEMELDETE VERSICHERUNGSF,~LLE .................................................... 193

TABELLE 32:

RELATION DES DURCHSCHNITTLICHEN SCHADENAUFWANDS ........................ 194

TABELLE 33:

GESCH,~TZTE RELATIONEN DES MANAGEMENTS ........................................... 194


TABELLE 34:

SCHATZUNG DER NACHMELDUNGEN ............................................................. 195

TABELLE 35:

SCHJ~TZUNG DER SCHADENRLICKSTELLUNG FUR UNBEKANNTE

TABELLE 36:

BERUCKSICHTIGUNG EINES RISIKOZUSCHLAGS ............................................. 196

VERSICHERUNGSFALLE ................................................................................. 195

XV


Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1:

WERTSCHOPFUNGSKETTE VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN .................. 51

ABBILDUNG 2:

PHASEN EINES VERSICHERUNGSFALLS IN DER
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ....................................................................... 92
PASSIVIERUNGSZEITPUNKT EINES VERSICHERUNGSFALLS IN DER
UMWELTSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG ........................................ 100
TRENDS IM SCHADENABWICKLUNGSDREIECK ............................................. 165


ABBILDUNG 3:
ABBILDUNG 4:




Verzeichnis der verwendeten Symbole
Cij

Gezahlte Sch~iden Nr das Anfalljahr i im Abwicklungsjahr j

Cij

geschiitzte Schadenzahlung ftir Anfalljahr im Abwicklungsjahr j

c

konstante

Ci

Endschadenlast f'tir das Anfalljahr i

Dc

Summe der Schadenzahlungen tiber alle Anfall- und Abwicklungsjahre

E()


Erwartungswert
Entwicklungsfaktor der Abwicklungsperiode j
lag factor Nr das Anfalljahr i
verdiente Pdimie f'tir das Anfalljahr i

P()

Wahrscheinlichkeit

q~

Gesamtschadenquote

qi"

Schadenquote Nr das Anfalljahr i

Ri

SchadendJckstellung ftir das Anfalljahr i

RG

Gesamtschadenrtickstellung

S~

Summe der erbrachten Schadenzahlungen ~ r die Abschlussperiode

S.


Gesamtschaden eines Risikokollektivs

Sn

Durchschnittschaden for ein Risikokollektiv

Xn

tats~chlicher Schaden ftir ein Risikokollektiv

XVII


Abkiirzungsverzeichnis
Das folgende Abk0rzungsverzeichnis enthglt im wesentlichen Abk0rzungen for Periodika und
fachspezifische Begriffe; auf die Wiedergabe g~ngiger Abkt~rzungen (a.A., Abs., bzw. oder
ghnliches) wurde verzichtet.
ABR
Acc. Rev.
Account Fin
AfA
AG
AG
AH
AHB
AICPA
AktG
ASP
AUB

AVB

Accounting & Business Research
The Accounting Review
Accounting & Finance (Zeitschrift)
Abschreibung f'tir Abnutzung
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (Zeitschritt)
Accounting Horizons
Allgemeine Versicherungsbedingungen for die Haftpflichtversicherung
American Institute of Certified Public Accountants
Aktiengesetz
Actuarial Standards of Practice
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
Allgemeine Versicherungs-Bedingungen

BaFin

BStB1
BT-Drucksache
BuW
BVerfG

Bundesanstalt far Finanzdienstleistungsaufsicht (vormals Bundesaufsichtsamt for das Versicherungswesen, integriert durch das Gesetz vom 22.
April 2002, BGB1 I, S. 1310)
Bundesaufsichtsamt for das Versicherungswesen
Betriebs-Berater (Zeitschrift)
Basis for Conclusion
Bilanzbuchhalter und Controller (Zeitschrift)
Bundesfinanzhof

Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift)
B0rgerliches Gesetzbuch
Bundesgerichtsho f
Bundesministerium der Finanzen
Verordnung fiber die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung
an einer Wertpapierb6rse (B6rsenzulassungs-Verordnung)
Bundessteuerblatt
Bundestags-Drucksache
Betrieb und Wirtschaft
Bundesverfassungsgericht

CAR

Contemporary Accounting Research (Zeitschrift)

DAV
DB
DGVM
Diss.

Deutsche Aktuarvereinigung e. V.
Der Betrieb (Zeitschrift)
Deutsche Gesellschaft far Versicherungsmathematik
Dissertation

BAV
BB
BC
BC
BFH

BFuP
BGB
BGH
BMF
B6rsenZulV

XIX


DRS
DRSC
DSOP
DStJG
DStR
DStZ/A

Deutscher Rechnungslegungsstandard
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
Dratt Statement of Principles
Deutsche Steuerjuristische Gesellschatt
Deutsches Steuerrecht (Zeitschritt)
Deutsche Steuerzeitung (Zeitschrift)

EDV
EStG
EuGH

Elektronische Datenverarbeitung
Einkommenssteuer-Gesetz
Europ~iischer Gerichtshof


FASB
FG
FIN
FR

Financial Accounting Standard Board
Finanzgericht
FASB Interpretation
Finanz-Rundschau (Zeitschrift)

GAAP
GAAS
GE
GmbH
GmbHG
GmbHR
GoB

Generally Accepted Accounting Principles
Generally Accepted Auditing Standards
Geldeinheiten
Gesellschafl mit beschrankter Haftung
GmbH-Gesetz
GmbH-Rundschau
Grunds~itze ordnungsm~iBigerBilanzierung

HdR
HdV
HGB


Handbuch der Rechnungslegung
Handw6rterbuch der Versicherung
Handelsgesetzbuch

IAS
IASB
IASC
IBNeR
IBNR
IBNyR
IDW
IFRS

Intemational Accounting Standard(s)
International Accounting Standards Board
International Accounting Standards Committee (ab April 2001 IASB)
Incurred but not enough reserved
Incurred but not reported
Incurred but not yet reported
Institut der Wirtschattsprtifer in Deutschland e. V.
International Financial Reporting Standard(s)

JAAF
JAR
JBF
JBFA
JIFMA
JoA
Kfz


Joumal of Accounting, Auditing & Finance
Joumal of Accounting Research
The Journal of Business Forecasting
Journal of Business Finance & Accounting
Journal of International Financial Management and Accounting
Journal of Accountancy
Krafffahrzeug

•215


KoR
KStG
KWG
LG
MBKK

Zeitschrift f'tir kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
K6rperschaflssteuergesetz
Gesetz fiber das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
Landgericht
Musterbedingungen mr die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung

NJW
NYSE

Neue Juristische Wochenschrifl
New York Stock Exchange


PCAS
PublG

Proceedings of the Casualty Actuarial Society (Zeitschrift)
Publizit~itsgesetz

Rev. Acc. Stud.

Review of Accounting Studies

SEA
SEC
SFAC
SFAS
SOP
StbJB
StBp
StuB
StuW

Securities Exchange Act
Securities Exchange Commission
Statement(s) of Financial Accounting Concepts
Statement(s) of Financial Accounting Standards
Standard of Practice
Steuerberater-Jahrbuch
Steuerliche Betriebsprfifung (Zeitschrift)
Steuern und Bilanzen
Steuer und Wirtschaft


TIJA

The International Journal of Accounting

US

United States

VAG
VersBirRiLi
VersR
VersR-R
VFA
VN
VVG
VW

Gesetz fiber die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)
EU-Versicherungsbilanzrichtlinie
Versicherungsrecht (Zeitschrifl)
Versicherungsrecht-Rechtsprechung (Zeitschrift)
Versicherungsfachausschuss
Versicherungsnehmer
Versicherungsvertragsgesetz
Die Versicherungswirtschaft (Zeitschrift)

WPg

Die Wirtschaftsprfifung (Zeitschrift)


•215


ZfB
ZfbF
ZfV
ZGR
ZVersWiss

•215

Zeitschrift f'tir Betriebswirtschafl
Schmalenbachs Zeitschrifl f'tir betriebswirtschaftliche Forschung
Zeitschrift ~ r Versicherungswesen
Zeitschrif~ fiir Untemehmens- und Gesellschaftsrecht
Zeitschrift fiir das gesamte Versicherungswesen


Problemstellung
Die Jahresabschlfisse bzw. u n t e r j ~ g e n Abschlttsse sollen den aktuellen und den potentiellen
Investoren entscheidungsntitzliche, d. h. entscheidungsrelevante und von Dritten zuverl~issig
nachprtifbare Unternehmensinformationen zur Verfiigung stellen. 1 Eine entscheidungsrelevante Information zeichnet sich durch die F~igkeit aus, die wirtschaftlichen Entscheidungen
der Kapitalmarktteilnehmer in die eine oder andere Richtung zu beeinflussen. 2 Die Kapitalgeber k6nnen jedoch auf die aktuelle Unternehmensentwicklung nut reagieren, wenn ihnen die
Finanzdaten im Zeitpunkt der Entscheidungsfindung auch bekannt sind. 3 Insofern mtissen
entscheidungsrelevante Abschlussinformationen zeitnah kommuniziert werden. Um dies zu
gew~hrleisten, erstellen Untemehmen, die an den internationalen Kapitalm~rkten gelistet sind,
zunehmend sog. Fast Close-Abschltisse. 4 Der Begriff ,,Fast Close" bezeichnet dabei die beschleunigte Aufstellung, Prtifung und Ver6ffentlichung von Monats-, Quartals- und Jahresabschltissen und umfasst in erster Linie organisatorische MaBnahmen zur Beschleunigung der
Abschlusserstellung. 5
In der Regel sind einige Gesch~iftsvorfglle am Bilanzstichtag noch nicht (vollst~indig) abgeschlossen, so dass Sch~itzungen des Untemehmens im Rahmen der Abschlusserstellung unvermeidbar sind. 6 Nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts, der US-GAAP und
der IAS/IFRS sind in die Schatzungen wertaufhellende Ereignisse, die dem Untemehmen erst

nach dem Bilanzstichtag bekannt werden, einzubeziehen. Die zeitnahe Ver6ffentlichung von
Fast Close-Abschltissen flihrt zwangsl~iufig zu einer Verktirzung des Aufhellungszeitraums,
so dass wertaufhellende Ereignisse in Fast Close-Abschl~issen nur in einem geringeren Umfang als in traditionellen Abschlt~ssen be~cksichtigt werden k6nnen. Je weniger Zeit dem
Unternehmen nach dem Bilanzstichtag bleibt, um wertaufhellende Informationen zu erlangen
und mit diesen seine Sch~itzungen zu (tiber-)pNfen, desto weniger zuverl~issig sind (vermeint-

1

2

3
4
5
6

Vgl. SFAC 1 par. 34; IAS Framework par. 12. W~ihrend der handelsrechtliche Einzelabschluss der Ausschiittungsbemessungs- und der Informationsfunktion dient, besitzt der handelsrechtliche Konzemabschluss
ausschlieBlich eine Informationsfunktion. Vgl. hierzu stellvertretend Schildbach, Thomas (Konzemabschluss, 1991), S. 15; Sch6llharnrner, Rainer (Insurers, 2003), S. 9 - 10.
Coenenberg,Adolf G. (Informationssysteme, 1971), S. 740; B6cking, Hans-Joachim~ Lopatta, Kerstin/
Rausch, Benjamin (Fair Value-Bewertung, 2005), S. 96.
Vgl. Zeghal, Daniel (Timeliness, 1984), S. 367; Homrnel, Michael/Schulte, Oliver (ScNitzungen, 2004),
S. 1671.
Vgl. Fourie, Dirk (Fast Close, 2000), S. 744; Vgl. KPMG Consulting (Fast Close, 2000), S. 9.
Vgl. Hiittche, Tobias (Virtual Close, 2002), S. 1640; Raschke, Jens/Vogel, Johannes (Fast Close, 2002),
S. 284; Fiilling, Thorsten (Prozessoptimierung, 2002), S. 1; Eggernann, Gerd/Petry, Martin (Fast Close,
2002), S. 1637; Mgtder, Patrick/Schiirli, Oliver (Fast Close, 2002), S. 1079.
Vgl. Littrnann, Eberhard (Sch~itzungen, 1962), S. 325 - 326; Moonitz, Maurice (Postulates, 1965), S. 33.


lich) die gew~ihrten Abschlussinformationen. Es stellt sich daher die Frage, ob die Zuverl~issigkeit der Abschlussinformationen unter einer Verktirzung des Aufhellungszeitraums leidet.
In Periodenabschltissen von Versicherungsuntemehmen kommt dieser Frage eine besondere

Bedeutung zu, da in einigen Versicherungszweigen zwischen dem Eintritt der VersicherungsF~ille und den tats~ichlichen Schadenzahlungen langere Zeitr~iume vergehen. Nach einer Untersuchung von Schmidt-Salzer 7 ist in der Betriebshaftpflichtversicherung erst nach 5 Jahren, in
der Arzthaftpflichtversicherung erst nach 6 bis 10 Jahren und in der Architekten- und Verm6gensschaden-Haftpflichtversicherung erst nach 10 bis 15 Jahren ,,erfahrungsgem~il3 tiberschaubar, wie viele und welche Schadenf~ille zu regulieren sind, die dem Ereignis- oder Verstol3jahr zuzuordnen sind. ''8 So werden in der Verm/Sgensschaden-Haftpflichtversicherung
lediglich ca. 40 % der Schadenf'~ille eines Verstol3- oder Eintrittsjahres auch im selbigen festgestellt bzw. gemeldet. Die restlichen 60 % verteilen sich auf die nachfolgenden Jahre, wobei
im 3. Folgejahr nach dem Verstol3- oder Eintrittsjahr ca. 90 % der Schadenf'~ille gemeldet
wurden. In der Architekten-Haftpflichtversicherung kann davon ausgegangen werden, dass 5
Jahre nach dem Schadenereignis- bzw. Verstol3jahr ,,erst ca. 75 - 79 % der Sch~iden bekannt"
sind und hierauf ,,etwa 93 - 95 % des Schadenaufwands ''9 entfallen. Demzufolge ist ein wesentlicher Anteil der Schadenersatzleistungen, die aus der Gew~ihrung von Versicherungsschutz resultieren, auch dann noch ungewiss, wenn das Versicherungsunternehmen den Versicherungsschutz bereits gew~ihrt hat. I~
Nach deutschem Handelsrecht und nach US-GAAP ist f'tir solche dem Grunde und/oder der
H6he nach ungewissen Verbindlichkeiten aus in der Abschlussperiode eingetretenen, aber am
Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten VersicherungsF~illen eine Schadenrfickstellung zu
bilden. ~ In den Periodenabschltissen von Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen ist

7
s

Zur Untersuchung vgl. Schmidt-Salzer, Joachim (IBNR, 1984), S. 6.
Schmidt-Salzer, Joachim (IBNR, 1984), S. 6. Vgl. auch Nelson, Karen K. (Discounting, 2000), S. 118 -

9

Schmidt-Salzer, Joachim (IBNR, 1984), S. 10.

119.
~o In einem Versicherungsvertrag stehen sich als Leistungen die Zahlung der vereinbarten Pr~imie seitens des
Versicherungsnehmers und die ,,Gewahnmg von Versicherungsschutz" seitens des Versicherungsunternehmens gegenfiber. Das Versicherungsuntemehmen gewahrt den Versicherungsschutz in zwei Leistungsstufen und ,,zwar zunachst die latente Versicherungsschutzbereitschaft (1. Stufe)", die mit dem Eintritt des
Versicherungsfalls ,,schlie61ich in die Gew~ihrungdes konkreten Versicherungsschutzes (2. Stufe) aufgeht."
Sasse, Jiirgen/Boetius, Jan (Rfickstellungen, 1973), S. 18.
l~ Vgl. Geib, Gerd/ Telgenbiischer, Franz R.(Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, Loseblatt),
Kapitel B IV, Rdnr. 90; Koch, Alfons/Krause, Hans-Josef (Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar,
1998), w 341g HGB, Rdnr. 1; SFAS 60 par. 17. Nach IFRS 4 dfirfen ffir die Erstellung der Periodenabschltisse nach IAS/IFRS die bisherigen Bilanzierungsmethoden, also die Regelungen des deutschen Handelsrechts oder der US-GAAP, mit einigen Ausnahmen beibehalten werden. Vgl. IFRS 4, BC par. 78.



die Schadenr~ckstellung regelm~ig die h6chste versicherungstechnische Rt~ckstellung. 12 Sie
bildet die Zeitdifferenz zwischen dem Eintritt und der Abwicklung des Versicherungsfalls
abl3 und ihre Bilanzierung ist daher in einem besonderen Mal3e mit Sch/itzungen verbunden.
Die Erstellung von Fast Close-Abschlt~ssen geht nicht mit speziellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften einher, sondem soil im Rahmen der bestehenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften eine zeitnahe Ver6ffentlichung der Periodenabschltisse erm6glichen. Der Ansatz
und die Bewertung der Schadenrfickstellung nach deutschem Handelsrecht und US-GAAP
bilden somit die Rahmenbedingungen far die Bilanzierung der Schadenrt~ckstellung in Fast
Close-Abschlt~ssen. Daher sind die Ansatz- und Bewertungsvorschriften ft~r die Schaden141ckstellung nach deutschem Handelsrecht und US-GAAP zu untersuchen und Unterschiede herauszuarbeiten, bevor eine Diskussion der Bilanzierung von Schadenrfickstellungen in Fast
Close-Abschltissen erfolgen kann. Hierbei stehen die Anforderungen einer wirtschaftlichen
Betrachtungsweise einerseits und die Objektivierungserfordemisse des jeweiligen Rechnungslegungssystems andererseits im Mittelpunkt. Wenn bspw. die Schadenrt~ckstellungen in einer
wirtschaftlichen Betrachtungsweise for wirtschaftliche Belastungen aus dem in der Abschlussperiode gew/~hrten Versicherungsschutz gebildet werden sollen, dtirfen (ktinftige)
Schadenzahlungen aus Kulanzleistungen, die ohne den Eintritt des Versicherungsfalls erbracht werden, nicht unberacksichtigt bleiben. Dies wirft die Frage nach einer geeigneten
Objektivierung der faktischen Verpflichtung auf, wenn die vertraglichen Voraussetzungen f'tir
den Eintritt des Versicherungsfalls nicht erfiillt sind. Im Rahmen der Bewertung verlangt eine
wirtschaftliche Betrachtungweise weiterhin die Passivierung der Schadenrfickstellung mit
dem Betrag, der f'tir die Abwicklung der Versicherungsf'alle im Er~llungszeitpunkt voraussichtlich anf~illt. Insofem ist zu diskutieren, inwieweit zukt~nftige Lohn- und Preissteigerungen in die Bewertung der Schadenrfickstellung einzubeziehen sind oder Objektivierungserw/~gungen gegen deren Berficksichtigung sprechen.

So bildete bspw. die Allianz Gruppe im Gesch/iftsjahr2004 ftir das Segment Schaden/Unfalleine Schadenriickstellung in H6he von 55.536 Mio. 6, was einem prozentalen Anteil von 67 % an den gesamten versicherungstechnischenRiickstellungen(83.139 Mio. 6) in diesem Segment entspricht. Vgl. Gesch~iftsbericht
der Allianz Gruppe 2004, S. 126 und 150.
Vgl. Treuberg, Hubertus Grafvon/Angermeyer, Birgit (Versicherungsuntemehmen,1995), S. 299.


Neben den Rechnungslegungsvorschriften wird die Vermittlung zuverl~issiger Abschlussinformationen in Fast Close-Abschltissen auch entscheidend davon beeinflusst, ob eine zuverl~issige Berechnung der Schadenrtickstellung durch geeignete Sch~itzverfahren bereits vor
bzw. am Bilanzstichtag gelingt. In traditionellen Abschltissen verwenden Versicherungsunternehmen, die Periodenabschltisse nach US-GAAP erstellen, zur Sch~itzung der Schadenrtickstellung h~iufig das Chain-Ladder-Verfahren, das Cape Code-Verfahren oder das Bornhuetter-Ferguson-Verfahren. TM Die mit der Anwendung dieser Sch~itzverfahren in Fast CloseAbschltissen verbundenen Chancen und Grenzen f'tir die Informationsvermittlung sind aufzuzeigen. Dartiber hinaus ist zu kl~iren, unter welchen Voraussetzungen die Anwendung der
Sch~itzverfahren auch in handelsrechtlichen Abschltissen zul~issig ist, und welche Unterschiede zu Verfahren15 bestehen, die nach deutschem Handelsrecht zur Anwendung kommen.
Gleichzeitig mit dem unterj~ihrigen Abschluss bzw. Jahresabschluss muss das Versicherungsunternehmen einen Lagebericht ver6ffentlichen. 16 Zur Beurteilung der Prognosequalit~it des
Managements soil der Lagebericht auch Soll-Ist-Vergleiche ermtiglichen. Die Untersuchung
der Bedeutung der Lageberichterstattung in Fast Close-Abschltissen wtirde jedoch den Umfang dieser Arbeit tiberschreiten und muss daher einer anderen Ausarbeitung tiberlassen werden.
Der Gang der Untersuchung ist durch die Skizzierung der Fragestellungen vorgezeichnet. Das

erste Kapitel hat das Spannungsverh~iltnis zwischen der Vermittlung entscheidungsrelevanter,
weil zeitnaher, und zuverl~issiger Abschlussinformationen zum Gegenstand. Dabei wird zun~ichst die Bedeutung der zeitnahen Ver6ffentlichung in den verschiedenen Rechnungslegungssystemen und des Begriffs ,,Fast Close" herausgearbeitet. Hierauf aufbauend wird untersucht, inwieweit eine Verktirzung des Aufhellungszeitraums zwecks Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen mit den Wertaufhellungskonzeptionen der einzelnen Rechnungslegungsregelwerke vereinbart werden kann.

~4 Vgl.Fourie, Dirk/Miiller-Arnold, Michael/Uden, Bernhard (Sch~itzungen,2002), S. 28.
t5 Vgl. Geib, Gerd/ Telgenbfischer, Franz R.(Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, Loseblatt),
Kapitel B IV, Rdnr. 135 - 137.
16 Vgl.fiJrVersicherungsunternehmenw3411Abs. 1 Satz 1 HGB.


Beginnend mit einer Untersuchung der Leistung und Leistungserstellung im Versicherungsgeschaft erfolgt im zweiten Kapitel die Untersuchung der Bilanzierungsvorschriflen der
Schadenrtickstellung nach deutschem Handelsrecht, IAS/IFRS und US-GAAP. Dabei orientiert sich der Ansatz und die Bewertung der Schadenrtickstellung nach deutschem Handelsrecht an den handelsrechtlichen GoB, die auf das Versichemngsgesch~ift tibertragen werden.
Den Ausf'tihrungen nach US-GAAP liegt der SFAS 60 zu Grunde, der die Bilanzierung der
Schadenrtickstellung regelt.
Das dritte Kapitel diskutiert verschiedene Sch~itzverfahren zur Ermittlung der SchadennJckstellung vor dem Hintergrund der Vermittlung von zuverl~issigen Abschlussinformationen in
Fast Close-Abschltissen. Die Zul~issigkeit der Anwendung des Chain-Ladder-Verfahrens, des
Cape Code-Verfahrens oder des Bornhuetter-Ferguson-Verfahrens nach deutschem Handelsrecht wird anhand der im zweiten Kapitel gewonnenen Erkenntnisse beurteilt. Die Arbeit
schliel3t mit einer thesenf6rmigen Zusammenfassung.


I.

Die Grundlagen des Fast Close-Abschlusses

A.

Vermittlung entscheidungsniitzlicher Informationen als Sinn und Zweck der
externen Rechnungslegung

1.


Zielsetzung der externen Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht

1.1.

Die Funktionen des handelsrechtlichen Einzelabschlusses

1.1.1.

Ausschiittungsbemessungsfunktion

Der handelsrechtliche Einzelabschluss dient p r i m ~ der vorsichtigen Bestimmung des aussch0ttungsf~.higen Gewinns (Aussch0ttungsbemessungsfunktion). Dieser Sinn und Zweck
1/~sst sich hermeneutisch aus den handelsrechtlich kodifizierten und nicht-kodifizierten
Grunds/~tzen ordnungsm~Biger Buchftihrung ableiten. 17
Die Grunds/~tze ordnungsm/~Biger Buchffihrung umfassen ,,als (kodifizierte) Fundamentalprinzipien das Realisationsprinzip und das Imparit/itsprinzip 'aS sowie ,,zahlreiche konkretisierende Vereinfachungs- und Objektivierungsprinzipien. ''19 Dabei l~sst sich mit diesen Rechnungslegungsgrunds~tzen nur ,,eine objektivierte, vorsichtige (umsatzgebundene und verlustantizipierende) Ermittlung des Gewinns ''2~ widerspruchsfrei vereinbaren. 21 Dieser Gewinn
,,dient als Ausschfittungsrichtgr6Be, d. h. verteilbarer Betrag ''22.
Der nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelte Gewinn soll eine Gewinnverteilung
gew/~hrleisten 23, die im Interesse der Gesellschatter und Dritten (bspw. G1/~ubiger) langfristig
die Untemehmenssubstanz sichert, z4 Da die Bestimmung des ausschtRtungsf~ihigen Gewinns
grunds~tzlich mit einer Ermittlung der entstandenen Gewinnverteilungs- bzw. Gewinnaus-

Vgl. Moxter, Adolf(Sinn und Zweck, 1987), S. 363 - 369; Ballwieser, Wolfgang (GOB, 1987), S. 3 - 19;
Moxter, Adolf(wirtschaftliche Betrachtungsweise, 1989), S. 233 m. w. N.; B6cking, Hans-Joachim (Finanzierungsleasing, 1989), S. 494; Moxter, Adolf(Bilanzrechtsprechung, 1999), S. 6 - 7; Hommel, Michael
(Dauerschuldverh~ltnisse, 1992), S. 6 - 13; Berndt, Thomas (Rechnungsabgrenzungsposten, 1998),
S. 39-42.
18 Moxter,Adolf(Sinn und Zweck, 1987), S. 365; vgl. Moxter, Adolf(Standort, 1995), S. 32.
~9 Hommel,Michael/Schmidt, Reinhard H./ Wiistemann, Jens (Grunds~itze, 2004), S. $91. Vgl. auch Moxter,
Adolf(System, 1985), S. 24.
20 Moxter,Adolf(Sinn und Zweck, 1987), S. 365.
21 Vgl. Moxter, Adolf(Sinn und Zweck, 1987), S. 363 - 369; Hommel, Michael (Dauerschuldverh/~ltnisse,
1992), S. 6 - 13.

22 Moxter,Adolf(System, 1985), S. 24.
23 Die Aufgabe der Bemessung von Gewinnansprfichen ergibt sich de lege lata aus dem Gesellschaftsrecht,
das die gesetzlichen Gewinnverteilungs- und Gewinnausschfittungsansprfiche nach dem handelsrechtlichen
Gewinn bemisst (fOr Personengesellschaften w167
120 Abs. 1, 167 Abs. 1,232 Abs. 1 HGB; fiJr Kapitalgesellschaften w58 Abs. 1 AktG und w29 Abs. 1 GmbHG), und aus der grunds/~tzlichen Maf~geblichkeit (w 5
Abs. 1 Satz 1 EStG)der handelsrechtlichen GoB fiir die Steuerbilanz.
24 Vgl.Moxter, Adolf(Rechnungslegung, 2003), S. 3. Vgl. kritisch zur Erreichbarkeit Siegel, Theodor (Ernsthaftigkeit, 1997), S. 124 - 127.


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